In der ganzen Schweiz sollen die gleichen Basisregeln gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus gelten, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. So will man den Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen unterbinden und die Akzeptanz für die geltenden Massnahmen verbessern. Ab dem 9. Januar gibt es also keine kantonalen Unterschiede wegen gebietsweise besserer Pandemie-Entwicklung mehr. 

Restaurants sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben

Es sei absehbar, dass sich die Fallzahlen in den nächsten Wochen. nicht deutlich und nachhaltig verbessern werden, so der Bundesrat.  Daher der Vorschlag an die Kantone, die Schliessung der Restaurants, Freizeit- und Sportanlagen nicht wie geplant am 22. Januar aufzuheben, sondern bis Ende Februar zu verlängern. Hierüber word am 13. Januar definitiv entschieden. 

Weitere Verschärfungen vorgeschlagen

Der Bundesrat will weiter mit den Kantonen eine zusätzliche Massnahmen-Verschärfung besprechen. Auf dem Tisch liegen

  • Die Schliessung der Läden
  • Weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen
  • Der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen
  • Weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz

Da Hofläden nach Auskunft des BLW von Ende Dezember 2019 als Läden gelten, könnten auch Direktvermarkter von diesen Verschärfungen betroffen sein. Auch hierzu steht ein definitiver Beschluss allerdings noch aus. 

 

Eine Katastrophe für das Gastgewerbe

Der Verband Gastro Suisse schlägt in einer Mitteilung nach den Ankündigungen des Bundesrats Alarm. Ohne sofortige finanzielle Entschädigung werde die Branche zugrunde gehen. Es sei am Bundesrat, für den entstandenen Schaden zu bezahlen. Schliesslich hätte das Gastgewerbe aktuell Hochsaison, in Tat und Wahrheit bestehe aber ein bundesrätliches Berufsverbot.