Wenn in tieferen Lagen der Nebel liegt und dazu wie in diesem Winter hervorragende Loipenverhältnisse herrschen, wird Rothenthurm von Langläufern richtiggehend überschwemmt. Das spürt dann auch die Familie Schuler vom «Breitä-Stübli». Ihre Besenbeiz liegt nur 50 Meter vom Start der Loipe entfernt und entsprechend viele Langläufer dürfen sie willkommen heissen. «An solchen Spitzentagen ist dann unsere ganze Familie im Einsatz», erklärt Betriebsleiterin Brigitte Schuler. Die ganze Familie bedeutet, dass neben ihr und ihrem Mann Urs Schuler auch die drei erwachsenen Kinder inklusiv Anhang zupacken. «Bei Stosszeiten biete ich auch meine Schwiegersöhne auf», so Brigitte Schuler mit einem Schmunzeln.

Optimaler Standort

Die Lage des Breitä-Stüblis ist nicht nur für Wintersportler ein perfekter Verpflegungsort. Auch in schneelosen Zeiten ist das gemütliche Beizli ein beliebtes Ziel. Die Besenbeiz liegt nur zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt und ist am Ausgangspunkt für Wanderungen in der national bekannten Moorlandschaft Rothenthurm. «Bei schönem Wetter haben wir immer viele Gäste, egal ob Schnee liegt oder nicht», erklärt die Gastgeberin.

Betrieb Breite

Betriebsleiter: Urs und Brigitte Schuler, drei Kinder
Ort: Breite, Rothenthurm
Viehbestand: 12 Kühe, 45 Jungtiere, 25 Mastkälber
Nebenerwerb: Besenbeiz «Breitä-Stübli»

Tagesgäste sind wichtig, unter normalen Umständen sind aber Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstage oder Taufen noch bedeutender. Bis zu 45 Personen finden im 100 m2 grossen Breitä-Stübli Platz. In den vergangenen Monaten sei die Anzahl Anlässe natürlich zurückgegangen. «Ich gehe aber davon aus, dass in der nächsten Zeit dafür umso mehr Anlässe stattfinden werden», meint Brigitte Schuler mit positivem Blick in die Zukunft. Die Covid-Vorschriften seien teils schon anspruchsvoll gewesen. Als sehr gewöhnungsbedürftig empfand sie, insbesondere bei Stammgästen, die Zertifikatskontrolle konsequent umzusetzen. Die Vorschriften führten teilweise auch zu sonderbaren Situationen. Als nur noch die Take-Away-Verpflegung erlaubt war, war das Breitä-Stübli warm aufgeheizt und menschenleer, während draussen die Gäste bei Minus-Temperaturen am Frieren waren.

Genau seit fünf Jahren ist das «Breitä-Stübli», welches im gleich alten Remisengebäude integriert ist, in Betrieb. Die ersten Ideen, in die Gästeverpflegung einzusteigen, kamen aber bereits vor rund zehn Jahren auf. «Anfangs standen Überlegungen im Raum, einen Kiosk zu eröffnen. Diese Variante überzeugte mich aber nicht wirklich, dazu beanspruchten mich unsere Kinder zu diesem Zeitpunkt noch zu stark», erinnert sich Brigitte Schuler zurück. In dieser Phase arbeitete Urs Schuler zudem noch Teilzeit auf dem Bau. Heute ist auch er im «Breitä-Stübli» engagiert. «Als ich die ersten paar Mal mit einem voll beladenen Serviertablett zwischen den Tischen balancierte, fühlte ich mich schon etwas unsicher. Mittlerweile macht mir diese Arbeit aber richtig Freude», erklärt Landwirt Schuler.

«Ohne viel Herzblut geht es nicht.»

Urs und Brigitte Schuler bewirten gerne Gäste.

Die Bäuerin kocht

In seinem Stall stehen rund 12 Kühe und 45 Jungtiere. Jährlich werden zudem 25 Kälber gemästet. «Dass ich nun nicht mehr extern arbeiten gehen muss, sondern meinen Nebenerwerb unmittelbar neben dem Kuhstall ausüben kann, ist sehr wertvoll», so Urs Schuler weiter. Ob bei einem kranken Tier oder wenn eine Kuh am Kalben ist, die räumliche Nähe vereinfache vieles. Das Bauernpaar geniesst es, Kundschaft aus allen Landesteilen begrüssen zu können. Sie sind leidenschaftliche Wirtsleute. «Wenn man als Gastgeber nicht mit Herzblut und Freude dabei ist, sollte man die Türe nie öffnen», betont Brigitte Schuler. Schon als junges Mädchen half sie auf der Rigi gerne im Gastgewerbe mit, lernte dann aber Coiffeuse. Auch in diesen Beruf sei es wichtig gewesen, Freude am Kundenkontakt zu haben. Später arbeitete sie in einer Metzgerei, wo sie für ihre heutige Tätigkeit viel lernen konnte. Profitiert habe sie sicher auch, dass sie sich vom Bäuerinnenberuf her gewohnt war, effizient für viele Personen zu kochen.

Die Menüs im «Breitä-Stübli» bereitet sie in ihrer grosszügigen Gastronomieküche alle selber zu. Bei grossen Anlässen erhält sie neben familieninterner Unterstützung noch Hilfe von bis zu drei Bäuerinnen.

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Lokal eingebunden

Obwohl Brigitte und Urs Schuler fast täglich unter Gästen sind, lassen sie es sich nicht nehmen, wöchentlich selber in anderen Gaststätten im Dorf einzukehren. Ein gutes Verhältnis mit den Betreibern der Finnenloipe Rothenthurm und dem lokalen Gewerbe liegt ihnen am Herzen. Ob Fleisch, Brot oder Getränke, sie beziehen alles von Lieferanten aus dem Dorf. Das sei einerseits natürlich wichtig für die Akzeptanz, anderseits seien sie schon oft froh gewesen, bei Engpässen von kurzfristigen Expresslieferungen profitieren zu können.

Als Nachteil der Besenbeiz sehen Schulers die doch lange Präsenzzeit und die seltenen freien Sonntage. Als Bauern seien sie sich das aber natürlich gewohnt. Mittlerweile ist auch der 25-jährige Sohn Simon, der kürzlich die landwirtschaftliche Betriebsleiterschule absolvierte, in den Betrieb eingestiegen. Dies und die Unterstützung der ganzen Familie erleichtert nochmals vieles und schafft wichtige Freiräume für das Betriebsleiterpaar.

Die Besenbeiz vergrössern ist infolge der Zonenkonformität weder möglich noch ein Ziel der Familie Schuler. «Lieber möchten wir auch in Zukunft im überschaubaren Rahmen und mit Freude zufriedene Gäste bewirten», so die Schulers.

Das gilt es für Besenbeizen zu beachten

Obwohl Brigitte und Urs Schuler fast täglich unter Gästen sind, lassen sie es sich nicht nehmen, wöchentlich selber in anderen Gaststätten im Dorf einzukehren. Ein gutes Verhältnis mit den Betreibern der Finnenloipe Rothenthurm und dem lokalen Gewerbe liegt ihnen am Herzen. Ob Fleisch, Brot oder Getränke, sie beziehen alles von Lieferanten aus dem Dorf. Das sei einerseits natürlich wichtig für die Akzeptanz, anderseits seien sie schon oft froh gewesen, bei Engpässen von kurzfristigen Expresslieferungen profitieren zu können.

Als Nachteil der Besenbeiz sehen Schulers die doch lange Präsenzzeit und die seltenen freien Sonntage. Als Bauern seien sie sich das aber natürlich gewohnt. Mittlerweile ist auch der 25-jährige Sohn Simon, der kürzlich die landwirtschaftliche Betriebsleiterschule absolvierte, in den Betrieb eingestiegen. Dies und die Unterstützung der ganzen Familie erleichtert nochmals vieles und schafft wichtige Freiräume für das Betriebsleiterpaar.
Die Besenbeiz vergrössern ist infolge der Zonenkonformität weder möglich noch ein Ziel der Familie Schuler. «Lieber möchten wir auch in Zukunft im überschaubaren Rahmen und mit Freude zufriedene Gäste bewirten», so die Schulers.

Besenbeizen sind eher kleine und zeitlich eingeschränkte Gastwirtschaften mit beschränktem Angebot. Diese sind meist Landwirtschaftsbetrieben angegliedert. Ausserhalb der Bauzone gelten die Regeln des Raumplanungsrechts und Besenbeizen müssen behördlich bewilligt werden. Zudem fallen diese unter das Gastgewerberecht wie andere Gastronomiebetriebe. In vielen Kantonen benötigen solche Kleinstbetriebe aber keine Betriebsbewilligung, wenn sie keinen Alkohol ausschenken. Sonst braucht es aber in den meisten Kantonen eine Gastgewerbebewilligung, je nach Kanton sogar ein Wirtepatent, nicht aber im Kanton Schwyz.
Die Baubewilligung für die Remise und das darin integrierte Besenbeizli samt Küche und WC-Anlagen hätten sie ohne Schwierigkeiten erhalten, sagt Martin Schuler. Sie mussten allerdings nachweisen, dass sie niemanden konkurrenzieren. Beziehungsweise Investitionshilfen werden nur gewährt, wenn im Einzugsgebiet keine bestehende Unternehmung die vorgesehene Aufgabe gleichwertig erfüllt oder eine gleichwertige Dienstleistung erbringt, wie es in der Verordnung über Strukturverbesserungen heisst.

Ein Boom für neue Besenbeizen sei nicht feststellbar, sagt Peter Maurer vom Schwyzer Amt für Landwirtschaft. Es gebe aber viele altrechtliche Gelegenheitswirtschaften, etwa auf Alpen. Besenbeizen ausserhalb der Bauzone müssen als Nebenbetrieb einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben. Das sei vor allem bei Flächenerweiterungen nachzuweisen, betont Maurer. Die Bedingungen für Besenbeizen sind im Raumplanungsgesetz Art. 24 b und in der Raumplanungsverordnung Art. 40 geregelt. Diese müssen zwingend beim Betriebszentrum eingerichtet werden. Neubauten und Umbauten sind bis zu einer maximalen Fläche von 100 m2 zulässig. Landwirtschaftsbetriebe müssen als Gewerbe gemäss Bodenrecht gelten. Wird dies nicht mehr erreicht, fällt die Bewilligung dahin und dieser Nebenbetrieb ist aufzugeben. Die Existenz des Nebenbetriebs muss im Grundbuch angemerkt werden. Die Anstellung von Hilfspersonal ist möglich, die Führung des Beizlis muss aber durch den Bewirtschafter oder die Partnerin erfolgen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, müssen solche Beizlis den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügen wie Gewerbebetriebe in vergleichbaren Situationen in Bauzonen.