Die Mehrheit (54 Prozent) der fast 600 inspizierten Lebensmittel- und Marktstände erfüllten die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich, heisst es in einer Mitteilung des Verbands der Kantonschemiker Schweiz. Insgesamt sei die Beanstandungsquote mit 46 Prozent aber zu hoch. 

Rückverfolgbarkeit war ein Problem

Ein häufiger Beanstandungs-Grund bei Obst- und Gemüseverkaufsständen war die Rückverfolgbarkeit von nicht-eigenen Produkten. Hier seien die Deklarationen der Produktionsländer oder Labels nicht immer korrekt gewesen. 

In folgenden Bereiche wurden Mängel bei anderen Ständen festgestellt:

  • Handwascheinrichtungen
  • Allergenmanagement 
  • Lagerbedingungen (Temperatur und Lebensmittelschutz)
  • Rückverfolgbarkeit 

Weder der geografische Umfang der Tätigkeit der Marktstände (interkantonal, kantonal oder lokal), noch deren Häufigkeit (regelmässig oder gelegentlich) haben laut Mitteilung die Ergebnisse beeinflusst. 

Weitere Anstrengungen werden gefordert

Mängel bei der Händehygiene im Umgang mit Lebensmitteln sei besonders bei leichtverderblichen, offen angebotenen Produkten oder vor Ort zubereiteten Speisen ein schwerwiegender Mangel. Auch der Umgang mit Allergenen sei, angesichts der teils gravierenden Folgen von Fehlinformationen für Allergiker ein sensibler Punkt. 

Die für die Stände verantwortlichen Personen müssten weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternehmen, schreiben die Kantonschemiker. bei allen beanstandeten Ständen sei die sofortige Beseitigung der Mängel angeordnet worden. Zuwiderhandlungen werden mit Sanktionen geahndet. 

 

Zur Untersuchung

 

Insgesamt wurden 589 Lebensmittel- und Marktstände in der ganzen Schweiz inspiziert. Die Inspektionen erfolgten im Rahmen von Routinekontrollen auf Märkten, bei Festivals oder anderen öffentlichen Veranstaltungen in der Zeit vom 1. April bis zum 15. September 2019. Die Anzahl der durchgeführten Inspektionen pro Kanton erfolgte im Verhältnis zur Einwohnerzahl.