"Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen", heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Zudem sind Massnahmen geplant um auf nachteilige Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren. 

Zwei Varianten für die Umsetzung

Die Bau-, Verkehrs-, Energie- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels ausgearbeitet. Die erste Variante entspricht mit kleineren Anpassungen der eingereichten parlamentarischen Initiative. Die zweite Variante orientiert sich in der Formulierung an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde. Beide Versionen lehnen an das Übereinkommen von Paris an.

Temperaturanstieg über 2 Grad verhindern

In der ersten Variante soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 Grad begrenzt werden. Der Kanton und die Gemeinden definieren aktiv, Massnahmen, um das Ziel zu erreichen. Zudem sollen auch Massnahmen für den Umgang mit Auswirkungen des Klimawandels ausgearbeitet werden. Weiter sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister klimaverträglich sind. 

Klimaneutrales Bern bis 2050

Die zweite Variante bestrebt den Kanton Bern bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Massnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität müssten aber volkswirtschaftlich und sozialverträglich sein, wie der Kanton schreibt. Neben der Reduktion von Treibhausgasen sollen auch Massnahmen für den Umgang mit nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels entwickelt werden. Auch in dieser Variante sollen Kanton und Gemeinden darauf achten, dass die Anlagen der öffentlichen Finanzdienstleister klimaverträglich seien.