Mit der Revision der Jagdverordnung erfüllt der Bundesrat zwei Motionen, die nach dem Nein zum Jagdgesetz eine Lösung für Konflikte mit dem Wolf vor der nächsten Sömmerungssaison forderten. Die nun vom Bundesrat verabschiedete Version, die am 15. Juli 2021 in Kraft tritt, setzt die Abschussschwelle nach Rissen an Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas nochmals tiefer als vor der Vernehmlassung. 

Abschuss nach zwei gerissenen Rindern

Laut Mitteilung des Bundesrats sieht die revidierte Jagdverordnung Folgendes vor:

  • Wolfsrudel dürfen nach 10 Rissen an geschützten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten reguliert werden.
  • Gleiches gilt nach zwei gerissenen Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas (falls Herdenschutzmassnahmen getroffen worden sind). Vor der Vernehmlassung waren es noch drei Risse gewesen.
  • Ein Einzelwolf darf zum Abschuss freigegeben werden, wenn er 10 geschützte Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten tötet. 
  • Bei geschützten Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas liegt die Schwelle bei zwei Rissen.
  • In Gebieten (d. h. politischen Gemeinden), wo bisher keine Nutztiere durch Wölfe getötet worden sind, kann ein Abschuss ab 15 Rissen innerhalb eines Monats bewilligt werden, wobei hier auch nichtgeschützte Tiere zählen. 
  • Als getötete Nutztiere gelten sowohl jene, die der Wolf direkt reisst als auch solche, die nach einer Verletzung notgetötet werden müssen. Ausgenommen sind Tiere, die sich von einer Verletzung durch den Wolf wieder erholen. Die öffentliche Hand beteilige sich an den Genesungskosten.

Damit ein Wolfsrudel reguliert werden kann, muss es sich im Jahr der Regulierung erfolgreich fortgepflanzt haben. Ausserdem darf die Anzahl Abschüsse nicht die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere übersteigen. In der Regel konzentriert man sich auf Jungwölfe, Elterntiere werden nur in Ausnahmefällen erlegt, heisst es in der Verordnung

Was sind zumutbare Massnahmen?

Neu werden die als zumutbar geltenden Massnahmen zum Herdenschutz in einem eigenen Artikel in der Jagdverordnung aufgelistet. Damit schaffe man Klarheit im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips, so der erläuternde Bericht. Folgendes gilt als zumutbare Massnahme:

Schafe und Ziegen: Elektrozäune (max. 20 Zentimeter Bodenabstand, mindestens 90 Zentimeter hoch, mindestens 3'000 Volt Spannung, geschlossen, keine Löcher, kein Durchhängen, entweder Weidenetze oder Zäune mit mindestens vier Litzen, andere Zäune mit elektrischer Verstärkung oben und unten) oder offizielle Herdenschutzhunde (von Bund oder Kanton anerkannt).

Neuweltkameliden, Weideschweine sowie Hirsche in Gehegen: Elektrozäune (allgemeine Kriterien siehe oben).

Tiere der Rinder- und Pferdegattung: Überwachen des Muttertiers mit seinem Jungtier während der Geburt, deren gemeinsame Haltung auf betreuten Weiden während den ersten zwei Lebenswochen sowie das sofortige Entfernen von Nachgeburten und toten Jungtieren. Weidegeburten werden somit nicht verboten, müssen aber entsprechend begleitet werden. 

Nutztiere auf einem Hofareal, in Ställen oder befestigten Auslaufflächen gelten als geschützt. Die Kantone können bei Bedarf weitere Massnahmen definieren. Herdenschutztiere wie Lamas oder Esel, die alleinige Behirtung, Blinklampen und akustische Geräte gelten als erwiesenermassen nicht wirksam und werden nicht anerkannt.

Kriterien für «nicht schützbare Weideflächen»

Künftig können die Kantone «nicht schützbare Weideflächen» definieren, in denen Risse zur Abschussschwelle angerechnet werden dürfen. Der erläuternde Bericht gibt dafür zwei Beispiele:

  • Eine isolierte Schafalp, die nur mit wenig Tieren bestossen werden kann (z. B. unter fünf Normalstösse), nur über einen mehrstündigen Fussmarsch erreichbar und stark mit Felsen und Büschen durchsetzt ist. 
  • Freier Weidegang im Wald (im Tessin vago pascolo genannt).

Unterstützung für Herdenschutz die Planung

Das Bundesamt für Umwelt Bafu kann sich bis 80 Prozent an den pauschal berechneten Kosten der Tierhalter für Herdenschutzhunde, elektrische Verstärkungen an Zäunen und vom Kanton zusätzlich definierten Massnahmen beteiligen. Nicht finanziert werden könnten Aufwände für die allgemeine Anpassung der Land- und Alpwirtschaft an die Grossraubtierpräsenz. Im Rahmen eines Postulats werde aber aktuell geprüft, welche agrarpolitischen Massnahmen zur besseren Unterstützung der Alp- und Bergregionen im Zusammenhang mit Grossraubtieren möglich wären. 

Auch für die kantonale Planung zur Entflechtung der Mountainbike- und Wanderwege vom Einsatzgebiet von offiziellen Herdenschutzhunden kann das Bafu Gelder sprechen. Damit sollen Konflikte mit Touristen z. B. durch Umlenkungen oder Wegsperrungen vermieden werden. Heute setzt der Bund gemäss erläuterndem Bericht drei Millionen Franken für den Herdenschutz ein. Da neu auch kantonal definierte Massnahmen und Planungsarbeiten der Kantone mitfinanziert werden sollen, steige dieser Posten um rund 0,8 Millionen Franken. 

 

«Unterstützung reicht nicht»

Die Naturschutzorganisationen WWF, Bird Life, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz sind enttäuscht über die geringen finanziellen Mittel, die zur Unterstützung des Herdenschutzes vorgesehen sind. Es brauche mehr Geld für Zäune und die Berhirtung. Aus Sicht der Verbände geht der Bundesrat mit den neuen Abschussschwellen sehr weit und hat den gesetzlichen Rahmen weitgehend ausgeschöpft. Nicht angesprochen werde aber der elementare Punkt der ökologischen Rolle des Wolfs im Wald, wo die Tiere Schalenwild beeinflussen können. 

Es sei gut, dass die Verordnung noch pünktlich zur Sömmerung in Kraft treten könne. Für zusätzliche Massnahmen zur  Stärkung der Biodiversität und zum Schutz gefährdeter Wildtiere habe die Zeit gefehlt, diese müssten aber bei einer baldigen Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) kommen, schreiben die Umweltverbände.

«Ein Riss sollte genügen»

Dazu, wie weit der Bundesrat mit der neuen Verordnung gegangen ist, äussert sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB ganz anderes: Der Handlungsspielraum hätte noch stärker ausgenutzt werden können, heisst es in einer Mitteilung. Schon ein einziger Riss eines Pferds, Esels, Alpakas oder Rindes müsse für eine Regulierung genügen. Die Schwelle bis zum Übergriff auf Menschen sei nicht mehr gross, warnt die SAB.  

Ausserdem sieht die Arbeitsgemeinschaft Probleme beim Tourismus, sei es wegen aufgegebener Alpen oder weil ganze Gebiete aufgrund von Herdenschutzmassnahmen nicht mehr betreten werden können. 

«Zu kleiner Schritt in die richtige Richtung»

Der Schweizer Bauernverband (SBV) anerkennt in einer Mitteilung, dass der Bund nun einen Schritt in die richtige Richtung mache – dieser sei aber zu klein. Es werde nicht der gesamte gesetzliche Handlungsspielraum genutzt. Im letzten Jahr habe die Wolfspopulation in der Schweiz um 37 Prozent zugenommen, schreibt der SBV unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Umwelt. Diese rasante Entwicklung erfordere eine rasche Umsetzung der Revision, aber auch weitere Schritte. Sonst stehe die Aufrechterhaltung der Weidebewirtschaftung in immer mehr Regionen auf dem Spiel.