Ziel der Revision sei es, weiterhin ein Nebeneinander von Menschen, Wölfen und Nutztieren in der Schweiz zu ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung zur Eröffnung der Vernehmlassung. Dafür wurde die Anzahl Risse, nach denen in ein Wolfsrudel eingegriffen oder ein Einzeltier geschossen werden darf, verringert. Es seien aber keine präventiven Regulierungen vorgesehen – damit trage man dem Nein zur Revision des Jagdgesetzes Rechnung. 

10 statt 15 gerissene Schafe

Folgende Neuerungen sieht die revidierte Jagdverordnung vor:

  • Wolfsrudel dürfen reguliert werden, wenn 10 Schafe oder Ziegen trotz zumutbaren Herdenschutzmassnahmen in Form von Zäunen oder Schutzhunden gerissen worden sind (Bisher waren es 15 Risse).
  • Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas wird die Schadschwelle für den Eingriff in ein Wolfsrudel auf drei Risse präzisiert. 
  • Ein Einzelwolf, der 10 (statt bisher 15) ausreichend geschützte Schafe oder Ziegen gerissen hat, darf vom Kanton zum Abschuss freigegeben werden. 
  • Das Gleiche gilt nach dem Riss dreier Rinder, Pferde, Lamas oder Alpakas. 
  • In Gebieten, wo bisher keine Schäden durch Wölfe verzeichnet worden sind, wird die Schadschwelle für eine Abschussbewilligung von 25 auf 15 gerissene Nutztiere innerhalb eines Monats oder 25 Nutztierrisse während vier Monaten gesenkt (bisher 35). Hier dürfen auch ungeschützte Tiere mitgezählt werden.

Stärkerer Herdenschutz

Gemäss den Erfahrungen aus den letzten 10 Jahren sollen laut Erläuterungsbericht mehr Herdenschutzmassnahmen vom Bund unterstützt werden. Weitere Details nennt der Bericht nicht. Im Verordnungsentwurf ist die Rede von «weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt Bafu» falls andere Vorkehrungen wie Herdenschutzhunde und Zäune nicht ausreichend oder nicht zweckmässig seien. 

Die Beiträge für Hunde und Zäune bleiben in der Vorlage unverändert, jene für die «weiteren wirksamen Massnahmen» sollen hingegen von 30 auf 80 Prozent steigen.

 

Wolfsbestand wird nicht gefährdet

Die von der Schweiz unterzeichnete Berner Konvention definiert den Wolf als «streng geschützte Tierart», die erhalten werden muss und deren absichtliches Töten grundsätzlich verboten ist. Der Schutz ist allerdings nicht absolut und daher der Abschuss von Wölfen in bestimmten Situationen erlaubt. 

«Indem sich das vorgeschlagene Regime zur Regulierung von Wolfsrudeln ausschliesslich auf den Abschuss von Jungtieren beschränkt und dabei maximal die Hälfte der Jungtiere entnommen werden dürfen, wird der Erhalt der Rudel sichergestellt, und der Wolfsbestand wird nicht gefährdet», heisst es im erläuternden Bericht zur revidierten Jagdverordnung. Somit werde den Vorgaben der Berner Konvention entsprochen.

Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 wurden rund 110 Wölfe und 11 Rudel gezählt, meldet die Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

 

 »Nicht schützbare Weideflächen»

Die Kantone sollen bei der Beurteilung von Weideflächen einen gewissen Spielraum bekommen und «nicht schützbare Weideflächen» ausscheiden können. Falls nach deren Bezeichnung im Rahmen der Herdenschutzberatung auf solchen Weiden Nutztiere gerissen werden, kann man diese Risse für die Regulierung der Wölfe an die Schadensbilanz anrechnen lassen.

Die Vernehmlassung läuft bis am 5. Mai 2021. Die Verordnung soll am 15. Juli 2021 in Kraft treten. 

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Umweltverbände bieten Hand

Pro Natura, WWF, die Gruppe Wolf Schweiz und Bird Life kündigen eine genaue Prüfung der Vorlage an. Man biete zwar Hand für einzelne Verbesserungen auf Verordnungsebene, fordere aber auch eine neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG). Dabei geht es den Verbänden gemäss Mitteilung um ein Gesamtpaket bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und einem «pragmatischen Umgang» mit dem Wolf.

Mit der Ablehnung einer parlamentarischen Initiative für eine neue JSG-Revision und weiterer Vorschläge für verbesserten Herdenschutz und vereinfachte Entschädigungen sei wertvolle Zeit verloren gegangen, heisst es weiter. Die berechtigten Schutzforderungen und eine Gesetzesrevision müssten daher nun rasch angegangen werden.