Die Wolfspopulation in der Zentralschweiz wird grösser. Dass es nicht dem Wunsch der Schweizer Bevölkerung entspricht, das Problem der Übergriffe auf Nutztiere über den Abschuss zu regeln, ist spätestens nach der Abstimmung über das Jagdgesetz klar. Damit steigt die Bedeutung des Herdenschutzes.

Zäune im Tal

Grundsätzlich gibt es auf der Weide zwei Systeme, Nutztiere zu schützen. Herdenschutzhunde sind auf Alpen meist die einzige Möglichkeit. Auf den LN-Flächen sind Zäune oft die sinnvollere Variante. Empfohlen und finanziell unterstützt werden Elektrozäune in der Höhe von mindesten 1,05 m, bestehend aus einem Netz oder mindestens fünf Litzen. Die unterste Litze darf maximal 20 cm ab Boden angebracht werden.

Bodenunebenheiten müssen mit Pfosten ausgeglichen werden. Die Spannung soll überall mindestens 3000 V, besser 5000 V betragen. Um diese Spannung zu erreichen, ist eine gute Erdung zwingend. Eine gute Erdung besteht aus zwei bis drei miteinander verbundenen Eisenstäben in einem Abstand von zwei bis drei Metern. Rostige Eisen leiten schlecht. Jede Ableitung, aufwachsendes Gras, alte spröde Isolatoren, defekte Zuleitungs- und Erdungskabel oder Litzen reduzieren die Spannung. Je länger ein Zaun ist, desto mehr Spannung geht über die Distanz durch den Widerstand auch bei intakten Leitern verloren.

Die Sichtbarkeit der Zäune kann für Wildtiere wie auch für Nutztiere deutlich verbessert werden, wenn blaue, weisse oder gelbe Materialien verwendet werden. Rot und grün sind für die Tiere vor der grünen Hintergrundfarbe der Wiese schlecht zu erkennen. Zusätzlich kann die Sichtbarkeit mit Flatterbändern verbessert werden. Kurzfristig können Blinklampen und akustische Vergrämungsmassnahmen die Elektrozäune ergänzen. Wölfe lernen relativ rasch, dass Blinklampen und Lärm keine wirkliche Gefahr bedeuten.

Mindestes 1,05 Meter hoch

Zäune mit einer Höhe von mindestens 1,05 m werden staatlich unterstützt. Im Talgebiet mit 70 Rappen pro Laufmeter, im Berggebiet zusätzlich 30 Rappen für die Erschwernisse bei der Errichtung und dem Unterhalt. Die Formulare für die Gesuche können unter www.herdenschutzschweiz.ch heruntergeladen werden. Die Gesuche sind zusammen mit einer Planskizze und der Quittung für die Beschaffung des Zaunmaterials an die kantonale Herdenschutzberatung einzureichen. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils gegen Ende des Jahres.

Eine Herde gilt auch als geschützt, wenn der Elektrozaun nur 90 cm hoch ist. Für Zäune unter 1,05 m gibt es jedoch keine finanzielle Unterstützung.