Nur eine einzige Stimme gab in der Beratung der Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) den Ausschlag: Mit 13 zu 12 Stimmen nahmen deren Mitglieder die Motion «Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen» von Ständerat Werner Hösli (SVP / GL) an, heisst es in einer Mitteilung. Diese verlangt, dass Gewässerräume verkleinert werden dürfen, wenn landwirtschaftliche Betriebe einen übermässig grossen Anteil ihrer ertragreichen Futterfläche verlieren würden.

Spezialregelung bei Existenzbedrohung

Eine Gesetzesänderung soll den Kantonen bei der Festlegung von Gewässerräumen mehr Handlungsspielraum verschaffen. Laut Mitteilung ist die Kommission der Ansicht, insbesondere in engen Bergtälern seien die geltenden Regeln problematisch. Daher fordert man eine Spezialregelung für jene Betriebe, deren Existenz durch die Festlegung von Gewässerräumen bedroht ist. 

Lösungen schon möglich

Die Gegnerschaft argumentierte, die Motion würde den Gewässerschutz aufweichen. Ausserdem seien schon heute pragmatische Lösungen in engen Talböden möglich und eine Gesetzesänderung mitten in der Umsetzungsphase höchst problematisch. Im Weiteren verwies die Kommissionsminderheit darauf, dass die  interkantonalen Direktorenkonferenzen LDK und BPUK die Motion zur Ablehnung empfehlen.