Ab 2022 werden die agrarpolitischen Rahmenbedingungen verändert. Im Grundsatz sollen laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die heutigen Ressourceneffizienzbeiträge (REB), ursprünglich auf sechs Jahre befristet, in die Produktionssystembeiträge (PSB) überführt werden. Damit würde der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel weiterhin honoriert. Nach Angaben des BLW führe das zu einer neuen Gliederung innerhalb der PSB. Bestehende und neue Massnahmen werden neu unterteilt in die Bereiche Ackerbau, Spezialkulturen und Nutztierhaltung. Wie sich dadurch die einzelnen Beitragsansätze verändern werden, ist bisher offen.
Bio-Betriebe benachteiligt
Bio-Betriebe erhalten für die gesamtbetriebliche Produktion nach Bioverordnung aktuell pro Hektaren und Jahr 1600 Fr. für Spezialkulturen und 1200 Fr. für offene Ackerflächen. Zusätzlich haben sie Anrecht auf die Extenso-Beiträge, weil sie auf Insektizide, Fungizide und Halmverkürzer verzichten. Von den Ressourceneffizienzbeiträgen nach Direktzahlungsverordnung (Art. 82d-82g) werden Bio-Landwirte bisher allerdings ausgeschlossen. «Sie erhalten keine REB, weil sie als Bio-Betriebe ohnehin auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz verzichten müssen», argumentiert das BLW. Für diese Leistung würden sie mit dem Beitrag für biologische Landwirtschaft unterstützt.
Martin Bossard, Leiter Politik bei Bio Suisse, hat das BLW damals bei der Einführung dieser Beiträge auf die Widersprüche in der Argumentation hingewiesen. Dass der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mit der AP 22+ nun weiter unterstützt wird, begrüsse Bio Suisse zwar, Bossard befürchtet aber, dass man den Biolandbau zukünftig auch von den Extenso-Beiträgen ausschliessen werde.
Gleichbehandlung für alle
«Der Biolandbau erfüllt wie bisher alle Voraussetzungen für die teilbetrieblichen Massnahmen wie Pestizidverzicht oder RAUS.» Martin Bossard fordert deshalb weiterhin eine Gleichbehandlung. «Die Bio-Beiträge sind einzig für die gesamtbetriebliche Einhaltung der vielfältigen Vorschriften der Bio-Verordnung vorgesehen. Sie machen im Übrigen nur zwei Prozent aller Direktzahlungen aus», fügt er an.
Der Bundesrat hat die Anliegen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde noch nicht kommuniziert, ob sich mit der Integration der REB etwas für Bio-Landwirte verändern wird: «Für uns ist es wichtig, dass das neue System den Biolandbau gegenüber heute nicht schwächt», verlangt Martin Bossard.
Höhe der Beiträge unklar
Durch die Integration der REB werde es laut BLW ab 2022 insgesamt mehr Direktzahlungen bei den Produktionssystembeiträgen geben, heisst es auf Nachfrage der BauernZeitung. Zu den einzelnen Beitragsansätzen und der Höhe der jeweiligen Beiträge möchte das BLW derzeit aber keine Auskunft geben.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Bundesrat voraussichtlich Anfang 2020 die Botschaft zur AP 22+ verabschieden, damit der Erstrat mit der Beratung der Vorlage in der Sommersession 2020 beginnen kann. Die Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den neuen landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten.