Bündner Charta zur GrossraubtierproblematikSo wären – trotz Wolf – sorgenfreies Weiden und Vorfreude auf die Alp wieder möglichDonnerstag, 24. März 2022 Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen wie herdenschutzsichere Zäune, Einsatz von Herdenschutzhunden oder der Bau von Hirtenunterkünften verursachen einen finanziellen Mehraufwand, der mit den bestehenden Direktzahlungen des Bundes nicht gedeckt werden kann, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. 

Alpwirtschaft ist gefährdet

Einzelne Glarner Schafhalter und Alpbewirtschafter würden die Aufgabe der Schafsömmerung in Erwägung ziehen. Dies will der Regierungsrat verhindern, indem er die nicht gedeckten Zusatzkosten vergütet. Weil diese Kosten stark variieren, sollen sie über Direktzahlungen sichergestellt werden. In den Jahren 2022 bis 2025 soll dazu ein entsprechendes Pilotprojekt umgesetzt werden.

Interpellation zum Verhalten des Wolfes

Zur Wolfspräsenz im Kanton Glarus reichten die SVP-Landräte Toni Gisler und Hansheinrich Wichser am 20. März 2022 zudem eine Interpellation ein. Die Wolfspräsenz habe sich in den letzten Monaten zu einem besorgniserregenden Zustand entwickelt, da sich Wölfe in ganzen Rudeln zunehmend im bewohnten Ceniet aufhalten. Ein grosser Teil der Bevölkerung sei verunsichert. Ebenso viele Viehhalter, welche sich grosse Sorgen um ihre Tiere machen würden. Viele Ställe verfügten  zur Gewährleistung des Tierwohls über offene Ausläufe, wodurch der Innenbereich immer zugänglich sei. 

«Der Wolf ist eine Angriffswaffe»Glarner Bauernverband fordert eine Art Gerichtsprozess für WölfeMontag, 24. Januar 2022 Gisler und Wichser wollen von der Regierung wissen, was unternommen wurde, um einer möglichen Regulierung des Wolfes nachzukommen und ob Vergrämungsmassnahmen geplant sind. Weiter Fragen betreffen die Dokumentation der Wolfsrisse. Die beiden Landräte finden, es wäre angebracht, gewisse Verhaltensmassnahmen von offizieller Stelle zu kommunizieren, um den Sorgen und Ängsten der Bevölkerung, der Tierhalter(innen) und der Älpler(innen) nachzukommen.