Revision des JagdgesetzesDer Weg scheint frei für eine Bestandesregulierung beim WolfDienstag, 18. Januar 2022 Nach dem Beschluss für eine neue Revision des Jagdgesetzes der parlamentarischen Umweltkommissionen sei noch viel zu tun, teilt der Glarner Bauernverband (BVGL) mit. So sei die geplante Regulierung zwar zu begrüssen, Wölfe müssten aber auch dort wo der Druck hoch sei – namentlich im ländlichen Raum – und nicht nur um Städte herum reguliert werden.

Faktenbasierter Beschluss nach Vorbild der Justiz

Für einen neuen Mechanismus zur Aufarbeitung von Wolfsangriffen schlägt der BVGL Folgendes vor:

  • Wildhut oder Polizei dokumentieren Wolfsangriffe (Attacken auf Nutztiere und Annäherungen an Menschen und Siedlungen).
  • Eine unabhängige kantonale Instanz prüft die Fälle und entscheidet faktenbasiert, ob ein Abschuss sinnvoll wäre.
  • Eine ebenfalls unabhängige eidgenössische prüft den kantonalen Beschluss und fällt ein Urteil.
  • Die Geschädigten haben in dem Prozess Einsichts- und Anhörungsrecht.

Die Abläufe bei diesem Vorgehen sollen dem Schweizer Justizsystem entlehnt sein, heisst es weiter. Der BVGL betont dabei die Gewaltentrennung und den Opferschutz.

Schutz durch Polizei und Wildhut

Für den BVGL ist der Wolf eine «Angriffswaffe», die Existenz und Würde der Landwirt(innen) bedrohe. Entsprechend sind seiner Meinung nach Nutztiere wie auch Siedlungsgebiete durch Wildhut und Polizei zu schützen, die Gefahr durch Vergrämung abzuwenden. Betroffene sollen sich bei einer unabhängigen Ombudsstelle melden können.

Von der Jagdverhaltung verlangt man einen  jährlichen öffentlichen Report, der Wolfsaktivitäten dokumentiert und Schlussfolgerungen zum Handeln der Regierung zieht. Die Regierung des Kantons Glarus solle eine Allianz aller Gebirgskantone anstreben und vorwärtsreiben.

Der Staat muss seinen Beitrag leisten

Land- und Alpwirtschaft leisten schon das fast Menschenunmögliche zum Schutz der Nutztiere, schreibt der BVGL. «Nun ist es am Staat, das Seine durch Vergrämung und Regulierung beizutragen und sich Gedanken zu machen, wie die Landwirtschaft nicht nur mit Aufmunterungen und Ermahnungen, sondern auch damit, wie wir uns gegen unmittelbare Bedrohungen – wie vom Beverin-Rudel bekannt und wenn Wölfe um unsere Tiere kreisen  – zur Wehr setzen können».

Der Staat müsse sich ausserdem überlegen, wie mit den psychischen Folgen der «Wolfsbedrohung» umgegangen werden könne. Dies insbesondere, damit keine weiteren Alpen aufgrund eines Gefühls der Wehrlosigkeit aufgegeben werden. Von den Umweltverbänden fordert man eine «unmissverständliche Distanzierung» von Drohungen gegenüber Bäuerinnen und Bauern.

«Wir werden nicht lockerlassen», verspricht der BVGL. Denn noch sei zwar die Wolfsdichte im Kanton Glarus noch nicht so gross wie in der Bündner Surselva, wo die kantonalen Behörden kürzlich einen Wolf wegen akuter Gefährdung basierend auf der polizeilichen Generalklausel abschiessen liessen – aber das komme noch.