Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) stimmt einer Parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission (Urek-S) zu, die eine neue Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes vorsieht. Im Zentrum steht dabei eine Flexibilisierung im Umgang mit dem Wolf.

Ein von verschiedenen Akteuren (Schweizer Bauernverband, Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband, Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Forstverein, JagdSchweiz, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz) im vergangenen Jahr ausgearbeiteter Kompromiss als Grundlage für die geplante Gesetzesrevision liegt laut einer Mitteilung der Urek-N auf dem Tisch und wurde der Kommission dargelegt. 

Bestände auf einem tolerablen Niveau

Konkret soll gemäss der Urek-N eine proaktive Regulierung dafür sorgen, dass die Anzahl der Wölfe auf einem «für die Tierhaltung tolerablen Niveau» bleibt. Dabei dürfen die Bestände aber nicht gefährdet werden.

Weiter sollen Herdenschutzmassnahmen künftig aufrechterhalten und möglichst vollumfänglich abgegolten werden. Dazu beschloss die Urek-N einen Antrage für einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 an die Finanzkommission zu stellen, um 5,7 Millionen Franken mehr für Not-Schutzmassnahmen bereit zu stellen.

Einstimmig zugestimmt

Die Urek-N hat mit 22 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Initiative der Urek-S angenommen, damit rasch ein entsprechender Vorentwurf ausgearbeitet werden könne. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, stimmte die Kommission auch der Parlamentarischen Initiative «Zukunftsgerichtetes Wolfsmanagement» zu, die ebenfalls eine Regulierung der Wölfe in der Schweiz verlangt. Die Kompetenz für den Abschuss von Wölfen solle aber beim Bund bleiben und nicht an die Kantone übergehen, eine entsprechende Initiative wurde abgelehnt. 

«Der Grundstein ist gelegt»

Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst den Entscheid der Urek-N sehr. Damit sei der Grundstein gelegt für eine Änderung des Jagdgesetzes. Dem stimmt auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB in einer Mitteilung zu. Für die Landwirtschaft sei aber schnelles Handeln nötig, die Revision solle daher 2023 in Kraft treten können, schreibt der SBV. Für den Alpsommer 2022 brauche es Notmassnahmen.

Man erwarte, dass das Parlament den gemeinsamen Konsens der verschiedenen Organisationen berücksichtige, teilt der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband SAV mit. Auch der SAV wünscht sich eine Umsetzung rechtzeitig zur Alpsaison 2023.

Die Naturschutz-Organisationen stossen ins selbe Horn und appellieren in einer Mitteilung an den Gesetzgeber, der breit abgestützte Linie zu folgen. Man habe gemeinsam ein ausgewogenes Gesamtpaket für eine Jagdgesetzrevision ausgearbeitet, wird Pro-Natura-Zentralsekretär Urs Leugger zitiert. Die Naturschutz-Organisationen interpretieren den Entscheid der Urek-N so, dass jetzt bei der Revision verschiedene Anliegen aufgenommen werden können. Damit bestehe die Chance, dass sie rasch beschlossen werden könne