AboRuhe vor dem Sturm im Käsekessi: Die Verkäsungszulage und ihr Auszahlungsverfahren werden sowohl politisch wie auch juristisch weiterhin für Aufsehen sorgen. VerkäsungszulageDer Bund will die Direktauszahlung an die Produzenten trotz Widerstand der BrancheSamstag, 29. Oktober 2022 Die ablehnende Haltung der Branche gegenüber einer Direktauszahlung der Zulagen für verkäste und silofreie Milch an die Produzenten ist dem Bundesrat nicht entgangen. Trotzdem will er die Idee weiterverfolgen, allerdings ausserhalb des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022, das er am 2. November 2022 verabschiedet hat. Nur über die Direktauszahlung sei die Umsetzung der Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes in der Praxis sicherzustellen, so die Argumentation.

Die Branche soll mitwirken

Die administrativen Prozesse, die für eine Direktauszahlung der Zulagen an Milchproduzenten nötig sind, sollen «zusammen mit der Branche weiter optimiert werden», schreibt der Bundesrat. Ein ausgearbeiteter Vorschlag werde 2023 erneut in die Vernehmlassung geschickt.

Zwei Änderungen beim Absenkpfad

Was aber mit dem neuen Verordnungspaket verabschiedet wurde und somit per 1. Januar 2023 Gültigkeit hat, sind zwei Anpassungen zur Umsetzung des Absenkpfads Pestizide und Nährstoffe (Pa.Iv. 19.475):

  • Der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit für das Jahr 2023 wird «vorerst» auf Fr. 700.-/ha festgelegt. Er liegt damit Fr. 100.- höher als der Bundesrat im April 2022 entschieden hatte. Gleichzeitig werden aber die Produktionserschwernisbeiträge je Zone um Fr. 100.-/ha weniger stark erhöht.
  • Die vierjährige Verpflichtungsdauer der zwei Direktzahlungs-Programme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit ist aufgehoben. Die Verpflichtung zur Anmeldung beider Programme tritt ein Jahr später in Kraft.

AboÜbersichtDas ändert sich bei den Direktzahlungen 2023 mit dem AbsenkpfadDonnerstag, 29. September 2022 Mit diesen Änderungen werde die Umsetzung der PI erleichtert, so der Bundesrat.

Auf die Wolfspräsenz reagiert

Da auf Alpen immer mehr Wölfe unterwegs sind, passt man die Bestimmungen zur Sömmerung rückwirkend auf den 1. Januar 2022 an. Dies mit dem erklärten Ziel, die langfristige Bewirtschaftung der Alpen zu sichern:

  • Erhöhung des Sömmerungsbeitrags um Fr. 100.-/Normalstoss für Schafe in den Weidesystemen «ständige Behirtung» oder «Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen».
  • Auszahlung der Beiträge auch bei vorzeitiger Abalpung als Folge von Grossraubtierpräsenz.

Für das nächste Verordnungspaket stellt der Bundesrat in Aussicht, ein System mit Zusatzbeiträgen für alle Tierkategorien zu entwickeln. Solche Beiträge seien von vielen Organisationen und Kantonen gewünscht worden und sollen bei erhöhtem betrieblichen Aufwand wegen Grossraubtierpräsenz zugänglich sein.

Geld für Eiweisspflanzen

DossierSerieAnbau von KörnerleguminosenMontag, 18. Juli 2022 Ab 2023 gibt es für Körnerleguminosen, die für die menschliche Ernährung angebaut werden, einen Einzelkulturbeitrag von Fr. 1000.-/ha und Jahr. Davon profitieren Bohnen, Erbsen, Lupinen, Wicken, Kichererbsen und Linsen.

Prämie für Freibergerstuten bleibt gleich

Auch weiterhin wird es pro Freibergerstute mit Fohlen 500 Franken in Form von Erhaltungsprämien geben. Die Förderung der Rasse geschieht somit zwar neu analog zu anderen Schweizer Rassen, der Status Quo bleibt aber in der Praxis bestehen.

Die TVD-Gebühren steigen

Gegenüber 2022 werden die Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank (TVD) um 50 Prozent angehoben. Sie waren laut Mitteilung 2018 und 2019 nur vorübergehend gesenkt worden, um die Reserven der Identitas AG zu reduzieren. Dieses Ziel habe man nun erreicht und das neue Gebührenniveau werde mittel- bis langfristig für die Arbeit der Identitas AG kostendeckend sein.

SBV wünscht noch weitere Anpassungen
Aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) sind die korrigierenden Entscheide des Bundesrats zum Absenkpfad richtig. Wichtig sei aber für die landwirtschaftliche Praxis, dass im Parlament weitere Anpassungen folgen, schreibt der SBV in einer Mitteilung. Im Vordergrund stünden dabei ein realistischeres Niveau bei den Zielen zur Reduktion von Nährstoffverlusten sowie der Verzicht auf die Einführung von 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen.

Bedenken zur Finanzierung
Was das verabschiedete Verordnungspaket angeht, begrüsst der SBV die neuen Massnahmen zum Umgang mit Grossraubtieren. Deren Finanzierung müsse aber zwingend ausserhalb des Landwirtschaftsbudgets erfolgen. Dasselbe gelte für die geplanten Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen, die nicht direkt mit der landwirtschaftlichen Produktion zu tun haben. Genannt werden die Revitalisierung von Kleingewässern oder den Bau von Wanderwegen als Beispiele. «Die vorgesehene Förderung von Schweizer Nutztierrassen ist aus Sicht des SBV ebenfalls begrüssenswert», heisst es weiter – «sofern sie nicht auf Kosten der bestehenden Förderprogramme gehen.» Zu den Plänen betreffend Direktauszahlung der Milchzulagen äussert sich der Verband in der Mitteilung nicht.