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Das ändert sich bei den Direktzahlungen 2023 mit dem Absenkpfad

ÖLN, PSB und REB: Das «Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltige Landwirtschaft» enthält einen Strauss von Neuerungen, um den Willen des Parlaments umzusetzen. Z. T. sind sie ab 2023 oder aber 2024 in Kraft.

Die Parlamentarische Initiative (Pal. Iv.) 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wird mit einem ganzen Verordnungspaket umgesetzt. Weitere werden aber noch folgen, wie der Bundesrat in Aussicht stellt. Dank der neuen Bestimmungen werde die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Nährstoffüberschüssen geschützt.

Mehrere Verordnungen betroffen

Da die Pal. Iv. im Parlament angenommen worden ist, folgte entsprechend das «Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden». Darin sind Änderungen des Chemikalien-, des Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetzes enthalten. Für die Praxis besonders relevant ist, was anschliessend in der Direktzahlungsverordnung angepasst worden ist. Im Folgenden finden Sie dazu eine Übersicht. Wo nicht anders vermerkt, treten die Neuerungen 2023 in Kraft.

ÖLN:

  • Einschränkung der Verwendung von PSM mit erhöhtem Risikopotential (Für bestimmte Wirkstoffe sind nur Alternativen erlaubt)
  • Obligatorische Massnahmen gegen Abschwemmung (bestimmte Flächen) und Abdrift
  • Spritzeninnenreinigung vorgeschrieben
  • Aufhebung des Fehlerbereichs in der Stickstoff- und Phosphorbilanz (ab 2024)
  • 3,5 Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen in der Tal- und Hügelzone (ab 2024, nur für Betriebe mit mehr als 3 ha offene Ackerfläche)
  • Vorgeschriebene 7 Prozent BFF: Neu anrechenbar sind Nützlingsstreifen in Dauerkulturen und auf offener Ackerfläche, aber keine Blühstreifen mehr. Ab 2024 neu anrechenbar: Getreide in weiten Reihen (nur für Betriebe, die 3,5 Prozent BFF im Ackerbau erfüllen müssen, dieselbe Fläche kann auch für die 3,5 Prozent angerechnet werden)[REL 1]

Biodiversitätsbeiträge:

  • Getreide in weiter Reihe gilt als neuer BFF-Typ, 2023 aber noch nicht für den Mindestanteil von 7 Prozent im ÖLN anrechenbar

Ressourceneffizienzbeiträge (REB):

  • N-reduzierte Phasenfütterung von Schweinen und Einsatz präziser Applikationstechnik werden bis 2026 bzw. 2024 als REB weitergeführt.
  • Emissionsmindernde Ausbringungsverfahren (ab 2024) und Ausrüstung von Spritzen mit Spülsystem (ab 2023) sind neu Teil des ÖLN (siehe oben)
  • Schonende Bodenbearbeitung, Reduktion von PSM im Obst-, Reb- und Zuckerrübenanbau und Herbizidreduktion auf offener Ackerfläche werden zu neuen Produktionssystembeiträgen (PSB), nämlich «Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit» und «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau, Dauerkulturen, Gemüse- und Beerenbau»

Produktionssystembeiträge (PSB):

Ab 2023 gibt es die unten dargestellten PSB.

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