Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz nimmt zu. Um Schäden an Nutztieren zu reduzieren, stellt der Bund für die diesjährige Alpsaison zusätzliche finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Nutztierhalterinnen und Alpbewirtschafter erhalten die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen. Der Bund vergütet den Kantonen anschliessend 80% der Kosten.

5,7 Millionen Franken

AboSBV-Direktor zur aktuellen Lage«Die Situation mit dem Wolf ist unerträglich geworden»Donnerstag, 19. Mai 2022 «Seit einigen Jahren steigen der Bestand und die Verbreitung des Wolfs in der Schweiz», schreibt das Bundesamt für Umwelt, BAFU diese Woche in einer Medienmitteilung. Entsprechend komme es auch zu mehr Kontakten zwischen Wölfen und Nutztieren, was insbesondere während des Alpsommers vermehrt Schäden an Nutztieren zur Folge haben könne. «Herdenschutzmassnahmen stellen einen wichtigen Beitrag dar zur Verhütung von Schäden», so das BAFU. Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hat deshalb nun der Bund zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 5,7 Mio Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden sollen damit verschiedene Sofortmassnahmen.

Finanzielle Unterstützung

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat zusammen mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen und in Absprache mit Landwirtschaftskreisen Massnahmen definiert. Dazu gehört etwa die Mitfinanzierung von Hilfspersonal, das die Hirtinnen und Hirten beim Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen unterstützt. Oder es können mobile Unterkünfte auf abgelegenen Alpen gefördert werden. Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschafter können bei den kantonalen Fachstellen entsprechende Gesuche einreichen. Die Kantone prüfen die Gesuche und können beim Bund beantragen, dass er 80 % der Kosten rückvergütet.

Änderung des Jagdgesetzes

Die zusätzlich für den diesjährigen Alpsommer vom Bund beschlossenen Sofortmassnahmen ergänzen die bisherigen Herdenschutzmassnahmen (Herdenschutzhunde, Zäune) und werden in die bestehende Vollzugshilfe Herdenschutz aufgenommen.  Zur besseren Unterstützung des Vollzugs des Herdenschutzes und des Wolfsmanagements ergänzt das BAFU vor der Alpsaison das Konzept Wolf Schweiz und die Vollzugshilfe Herdenschutz mit weiteren Instrumenten, beispielsweise mit einer Liste der Kriterien zur Beurteilung, welche Alpen zumutbar schützbar sind und welche nicht. Das Parlament arbeitet zurzeit eine neue Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes aus, die einen flexibleren im Umgang mit Wölfen erlauben soll.

 

Einfachere Abschüsse
Aktuell leben in der Schweiz rund 150 Wölfe und mindestens 15 Rudel. Nachdem das revidierte Jagdgesetz von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde, hatte der Bundesrat die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken.
Ein guter Herdenschutz könne Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern, schreibt das Bafu in einer Mitteilung. Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Für Eingriffe in ein Rudel braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt