Das Verordnungspaket 2021 geht in die Vernehmlassung – das steckt drin

12 Verordnungen sind zur Stellungnahme vorgelegt. Darunter ist eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch und eine Senkung der Verkäsungszulage. Ausserdem soll für die Einfuhr diverser Produkte die Bewilligungspflicht fallen.

Bis am 12. Mai läuft die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021. Es umfasst zwölf Änderungsvorschläge in diversen Bereichen. Hier eine Kurzversion:

Direktzahlungen (DZ)

  • Beiträge für Hanfanbau zum Zweck der Produktion von Samen oder Fasern.
  • Ab 2023 oder 2024: Zur Bestimmung des massgebenden Bestands von Schafen und Ziegen werden TVD-Daten genutzt, die Selbstdeklaration entfällt.
  • Neue Festlegung des Normalbesatzes für Schafalpen im 2023. Dies, weil mit dem Bezug der TVD-Daten eine Änderung der Tierkategorie in der r landwirtschaftlichen Begriffsverordnung erfolgt.
  • Tierwohl-Beiträge trotz Abweichungen von den Verordnungsbestimmungen, falls Betriebe an Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Tierwohlvorschriften beteiligt sind. Dazu braucht es allerdings eine Bewilligung des Bundesamts für Landwirtschaft BLW.
  • RAUS- und BTS-Beiträge auch für Projekte wie «Bruderhähne».
  • Numerische Regelung für den Abstand von Hochstamm- und Feldobstbäumen zu Wald, Hecken, Gehölzen und Gewässern.
  • Anpassung der Anforderungen an Hochstammbäume bezüglich Quarantäneorganismen sowie Feuerbrand und Sharka.
  • DZ-Kürzungen für ÖLN, Tierschutz und Tierwohl werden im ersten Wiederholungsfall verdoppelt, ab dem zweiten vervierfacht.
  • Kürzung der DZ bei nicht konformer Lagerung und Ausbringung von flüssigen Hofdüngern.

Beratung

  • Totalrevision der Landwirtschaftsberatungsverordnung.
  • Nur noch eine gesamtschweizerische Beratungszentrale, nämlich Agridea.

Agrareinfuhren

  • Senkung der Mindestpackungsgrösse im Zollkontingent für Butter von 25 auf 10 Kilogramm.
  • Keine Einfuhrbewilligungspflicht (GEB-Pflicht) mehr für Rindersperma, Grobgetreide (Gerste, Mais, Hafer) und gewisse Produkte der Kategorien «Mostobst und Obstprodukte» und «Milch und Milchprodukte sowie Kasein».

Pflanzengesundheit

  • Neue Pflichten für Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind.

Pflanzenschutzmittel

  • Nur in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen eingeführt werden.

Futtermittel

  • Präzisierung: Der Prozentsatz für GVO-Spuren im Futter bezieht sich auf die Ausgangsprodukte, nicht auf Mischfuttermittel.

Tierzucht

  • Änderungen betreffend der Anerkennung von Tierzuchtorganisationen.
  • Beiträge für die Kryokonservierung auch an private Unternehmen.

Schlachtvieh

  • Verlängerung der Einfuhrperiode für Rind- und Schweinefleisch (in Hälften) von vier Wochen auf ein Jahresquartal.
  • Die Festlegung einer zweiten Einfuhrmenge für Fleisch von Tieren der Rindergattung, Schweinehälften und zugeschnittene Rindsbinden (gesalzen und gewürzt) sollen möglich sein.

Milchpreisstützung

  • Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch per 1. Januar 2022 von 4,5 auf 5 Rappen pro Kilogramm Milch.
  • Senkung der Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilogramm Milch.

Tierverkehr

  • Die Beteiligung des Bundes an der Identitas AG und seine Rolle in der strategischen Führung werden gestärkt. Die verschiedenen von der Identitas AG übernommenen Aufgaben werden präzisiert.

Bio

  • Verlängerung der Übergangsbestimmungen für nicht-biologische Eiweissfuttermittel wird für Ferkel bis zum 31. Dezember 2025.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.

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