Das bisher geltende Inventar stammte von 1980. Die rege Bautätigkeit der letzten 40 Jahre habe bewirkt, dass einige der bedeutenden Landschaftselemente und -formen stark beeinträchtigt oder gar zerstört wurden, schreibt die Baudirektion in einer Meldung. Neu schützt das Inventar Landschaftsräume statt einzelne Objekte.

Selbst in Agrarlandschaften wird Bauen schwieriger

Das vorliegende Resultat hätte sich bereits in der Vernehmlassung abgezeichnet, sagt der ZBV auf Anfrage. Obschon die Baudirektion die prägende Wirkung der Landwirtschaft auf die Kulturlandschaften anerkenne, habe sie es verpasst, diese, wie von Gemeinden und ZBV gefordert, der Landwirtschaft aus­drücklich zuzugestehen, heisst es in einer Medienmitteilung des Verbands. 

Zonenkonforme Bauten würden selbst in den Agrarlandschaften nur «in der Regel» bewilligungsfähig und «Erhalt und Entwicklung der Landwirtschaft» dürfen das Landschaftsbild nicht zerstören. Die Verwaltung hätte sich mit allgemeinen Formulierungen einen grossen Spielraum für intransparente und willkürliche Entscheidungen eingeräumt, so der ZBV.

Grosser Spielraum, dank allgemeiner Formulierungen

Der ZBV fordert nach wie vor, dass die Landwirtschaft in inventarisierten Kulturlandschaften uneingeschränkt anerkennt wird und sich, entsprechend gängiger landwirtschaftlicher Praxis, entwickeln kann. «Wir werden genau hinschauen, ob die kantonale Baudirektion im Rechtsstreit personenunabhängige sowie transparente Lösungen vorlegt und bereit ist, den Spielraum auch zu Gunsten der Zukunft der Landwirtschaftsbetriebe zu nutzen».