Heute ist es so, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb mit mehr als 3 Grossvieheinheiten (GVE) grundsätzlich mindestens einmal alle vier Jahre einer veterinärrechtlichen Grundkontrolle (sogenannte blaue Kontrolle) unterzogen werden muss. Diese beinhaltet verschiedene Kontrollbereiche. So etwa den baulichen und qualitativen Tierschutz, die Tiergesundheit, die Milchhygiene, die Hygiene in der Primärproduktion, den Tierverkehr und den Umgang mit Tierarzneimitteln.
Betriebe wurden eingeschätzt – von Grün bis Rot
Nun führt das Veterinäramt des Kantons Thurgau ein risikobasiertes Kontrollsystem ein, das die Bauernfamilien entlasten soll. Dafür hat das Veterinäramt 2025 alle der rund 1800 kontrollpflichtigen Landwirtschaftsbetriebe einer umfassenden Grundkontrolle unterzogen. Dabei wurde jeder Betrieb in eine nach Farben abgestufte Risikogruppen eingeteilt – von Grün über Gelb und Orange bis Rot. Dabei sind die grünen Betriebe diejenigen mit dem geringsten und die roten diejenigen mit dem höchsten Risiko.
Die Auswertung zeigte, dass die grosse Mehrheit (82,5 %) der Thurgauer Betriebe mit einem sehr geringen bis höchstens mittleren Risiko behaftet ist. 32,3 % (587 Betriebe) weisen ein sehr geringes bis geringes (grün) und 50,2 % (914 Betriebe) ein geringes bis mittleres (gelb) Risiko auf. 15,3 % oder 278 Betriebe sind risikomässig als mittel bis hoch (orange) einzustufen. 2,2 % (40 Betriebe) gelten als Betriebe mit einem hohen bis sehr hohen Risiko (rot).
Mit Risikofaktoren ergänzt
Diese Daten bilden die Basis für die Risikobewertung, ergänzt mit zusätzlichen Risikoindikatoren, die durch das Veterinary Public Health Institute (VPH) der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Bern wissenschaftlich eruiert und validiert wurden. Dazu gehören etwa auch die Betriebsgrösse, der Antibiotikaverbrauch oder die Anzahl Tierbewegungen. Die Auswertung erfolgt nach Punkten, wobei die nummerische Spanne aktuell von –2 bis 43 reicht. Eine geringe Punktzahl ist mit einem geringen Risiko gleichzusetzen und umgekehrt. Ziel ist es, die risikoarmen Betriebe bezüglich Kontrollen zu entlasten und Betriebe, die ein hohes Risiko aufweisen, engmaschiger zu kontrollieren und zu begleiten.
Bei Alarmstufe Rot wird jährlich kontrolliert
Die roten Betriebe werden künftig jährlich einer physischen Kontrolle unterzogen. Die Kontrolle bei den gelben Betrieben sowie alle orangen findet wie bis anhin alle vier Jahre vor Ort auf dem Betrieb statt.
Bei Grün und Gelb vermehrt Verwaltungskontrollen
Bei den grünen sowie einem Teil der gelben Betriebe erfolgt die Grundkontrolle im nächsten Kontrollumgang als Verwaltungskontrolle. Dabei findet keine physische Kontrolle vor Ort statt, sondern es erfolgt lediglich eine administrative Überprüfung anhand betriebsspezifischer Angaben, beispielsweise in der Tierverkehrsdatenbank TVD, der Antibiotika-Datenbank Abidat oder DB Milch. Eine physische Kontrolle vor Ort findet für diese Betriebe erst wieder im übernächsten Kontrollumgang statt oder wenn Normabweichungen festgestellt wurden, die sich nicht anderweitig klären lassen.
VTL war in die Ausarbeitung involviert
Während der vergangenen vier Jahre gab es zwischen dem Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL) und dem Veterinäramt immer wieder Reibungsflächen, was die Kontrolltätigkeit des Amtes anging. «Wir waren mit dem strengen Vorgehen bei Kontrollen auf den Höfen überhaupt nicht einverstanden und hatten Rückmeldungen, dass das Auftreten der Kontrolleure und Kontrolleurinnen überheblich sei», fasst VTL-Präsidentin Maja Grunder zusammen. Deshalb hat das Veterinäramt das neue Konzept für risikobasierte Kontrollen dem VTL-Vorstand vorgestellt und dessen Rückmeldungen, so weit als möglich berücksichtigt.
«Wir hoffen damit, auch nachhaltig zu einem verhältnismässigen und für die Betriebe spürbar entlasteten Vollzug beizutragen. Dies, ohne den gesetzlichen Vollzugsauftrag zu kompromittieren», sagt Robert Hess, Leiter des Thurgauer Veterinäramts. Auch Maja Grunder zeigt sich zufrieden und sagt: «Mit der Einführung dieses Systems werden im Thurgau ca. 120 bis 150 Betriebe pro Jahr wirklich eine Entlastung spüren. Ich bin überzeugt, dass dieses System schweizweit Schule machen kann.»
Einteilung in drei Risikokategorien
Mit Einführung der risikobasierten Kontrolltätigkeit im Bereich der veterinärrechtlichen Grundkontrollen werden die Betriebe per 2026 in Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlichen Kontrollintervallen unterliegen. Grüne und ein kleiner Teil der gelben Betriebe: Grundkontrollumgang nicht mehr physisch, sondern nur mehr mittels Verwaltungskontrolle – sofern die spezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. Physische Kontrolle erst wieder im übernächsten Kontrollintervall. Der Grossteil der gelben Betriebe sowie alle orangen Betriebe: physische Grundkontrolle wie bis anhin alle vier Jahre. Rote Betriebe: fortan mindestens eine jährliche Kontrolle.

