Heute ist es so, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb mit mehr als 3 Grossvieheinheiten (GVE) grundsätzlich mindestens einmal alle vier Jahre einer veterinärrechtlichen Grundkontrolle (sogenannte blaue Kontrolle) unterzogen werden muss. Diese beinhaltet verschiedene Kontrollbereiche. So etwa den baulichen und qualitativen Tierschutz, die Tiergesundheit, die Milchhygiene, die Hygiene in der Primärproduktion, den…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.