Im Gebiet Wisacher in der Zürcher Gemeinde Regensdorf soll ein Erholungspark mit Surfgelegenheit entstehen. Der «Zürcher Bauer» berichtete in der Ausgabe vom 1. Oktober, die Baudirektion des Kantons Zürich habe ihren Segen zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) gegeben. Der Zürcher Bauernverband (ZBV) liess im besagten Artikel kein gutes Haar am Projekt. Der Grund: 7,7 ha bestes Ackerland sollen umgezont und für die geplante Anlage geopfert werden.

Falscher Standort für dieses Projekt

ZBV-Geschäftsführer Ferdi Hodel stört sich besonders daran, dass die Anlage in einer Nichtbauzone entstehen soll. «Jeder, der ein landwirtschaftliches Bauprojekt ausserhalb der Bauzone plant, weiss, wie mühsam das ist und dass jeder Quadratmeter des Bauvorhabens begründet werden muss. Hier soll ein riesiger Bau erstellt werden, der keinen Bezug zur Landwirtschaft hat.» Ausserdem würden wertvolle Fruchtfolgeflächen (FFF) zerstört, aktive Landwirtschaftsbetriebe würden einen Teil ihrer Produktionsgrundlage verlieren. «Das Gebiet Wisacher ist der falsche Standort für dieses Projekt.»

Hodel weist darauf hin, dass das Gebiet im kantonalen Richtplan als FFF in Landwirtschaftsland eingetragen ist. Erst im regionalen Richtplan ist ein Teil des Gebietes als Erholungsgebiet ausgeschieden. Ein solches Projekt auf die Grundlage im regionalen Richtplan abzustützen, sei unzureichend. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bauzone und Nichtbauzone, das oberste Gebot der Raumplanung, werde hier komplett ausgehebelt.

Baudirektion sieht keinen Widerspruch

Die Baudirektion des Kantons Zürich gibt sich auf Anfrage der BauernZeitung wortkarg. Zum Vorwurf des ZBV, dass die geplante Umzonung und der regionale Richtplan im Widerspruch stünden, sagt Markus Pfanner von der Medienstelle: «Erholungsnutzungen können auch ausserhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalem Richtplan festgesetzt werden. Solche Erholungsanlagen werden mit einem Eintrag im regionalen Richtplan festgelegt.» Hierfür muss man wissen, dass die Umzonung von der Landwirtschafts- in eine Erholungszone an sich keine Kompensation von FFF bedingt.

Im besagten Artikel im «Zürcher Bauer» prangert der ZBV an, dass keine eigentliche Standortauswahl stattgefunden hat. Dazu sagt Pfanner: «Die private Projektträgerschaft hat auf Empfehlung der Baudirektion eine Standortevaluation mit rund 30 Standorten im Kanton Zürich durchgeführt.» Die Projektträgerschaft habe danach mit den Gemeinden die potenzielle Machbarkeit abgeklärt. «Daraus ergab sich Regensdorf als geeigneter Standort.»

Ersatzflächen sind vorhanden

Die Projektträgerschaft ist die Waveup Creations AG. Ashley Stutz, Leiterin Kommunikation, weist den Vorwurf, dass bestes Ackerland verloren gehe, von sich: «Auch mit dem Bau des Erholungs- und Wassersportparks wird ein Teil des Perimeters weiterhin als Fruchtfolgeflächen zur Verfügung stehen. Im Zuge der Umzonung des Gebiets Wisacher wird zudem das bestehende Erholungsgebiet Leematten in die Landwirtschaftszone überführt.»

Hinzu komme, dass sämtliche, nicht anrechenbaren FFF nach geltendem Recht kompensiert werden müssen, betont sie. Die Gemeinde Regensdorf habe bereits aufgezeigt, dass selbst im ungünstigsten Fall genügend Kompensationsflächen mit gleicher Qualität auf dem Gemeindegebiet vorhanden sind.

«Wir nehmen die Bedenken ernst»

Stutz widerspricht auch der Aussage des ZBV, dass die Anlage negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Der ZBV befürchtet unter anderem ein höheres Verkehrsaufkommen, Lärm und Littering. Stutz hält dagegen: «Diese Bedenken nehmen wir sehr ernst. Sie werden im Vorfeld allesamt ausführlich behandelt, da das Projekt einer Gestaltungsplanpflicht unterliegt.»

Überdies sei ein Forschungsbericht der Universitäten Zürich und Lausanne im Auftrag des Bundesamts für Umwelt zum Schluss gekommen, dass das Projekt Waveup in der Nähe der Katzenseen ein zusätzliches Erlebnis im und am Wasser ermögliche und naturnah gestaltet sei. «Ausgewiesene Fachleute bestätigen also den positiven Effekt, sowohl auf das Gelände im Wisacher als auch speziell auf die Naturlandschaft Katzenseen.»

ZBV unterstützt Rekurrenten

Diese Studie dürfte den ZBV kaum beeindrucken. Ferdi Hodel teilt mit, dass der ZBV einen betroffenen Landwirten bei der Ausarbeitung des Rekurs gegen die Nutzungsplanänderung und den Surf-Park unterstütze. Einen Namen nennt er nicht. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes gehe man nicht näher auf die Eigentümerschaft ein.

Wie hoch die Chancen auf einen erfolgreichen Rekurs sind, werde sich im Verlaufe des Verfahrens zeigen, sagt Hodel. Er bekräftigt: «Uns geht es auch darum, ein Zeichen zu setzen. Der Boden und die Fruchtfolgeflächen sind für die Landwirte die wichtigste Produktionsgrundlage und daher möglichst zu schützen und zu erhalten.» Der ZBV erhofft sich zudem eine politische Diskussion darüber, welche Anforderungen Projekte ausserhalb der Bauzone erfüllen müssen.