Man begrüsse die Stossrichtung der Landschaftsinitiative, teilt der Bundesrat mit. Die vorgeschlagene stärkere Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sowie die angestrebte Begrenzung der Anzahl Gebäude in letzterem seien geeignet, den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen.

Zentrale Fragen bleiben offen

An der Vorlage kritisiert der Bundesrat, sie lasse zentrale Fragen zur Umsetzung offen. So werde nicht präzisiert, wie das angestrebte Begrenzungsziel konkret erreicht werden soll. Daher müssten wichtige Punkte noch im Gesetz geklärt werden, wobei klare Vorgaben dazu in der Initiative fehlten.

Vor allem bodenunabhängige Produktion betroffen

«Mit einer Annahme der Landschaftsinitiative wäre deshalb im Hinblick auf ein anschliessendes Gesetzgebungsverfahren nicht viel gewonnen», schreibt der Bundesrat weiter. Zudem sei teilweise unklar, inwiefern geltende rechtliche Bestimmungen mit dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel vereinbar wären. Hier sei vor allem die bodenunabhängige Landwirtschaft (z. B. Hors-Sol-Kulturen oder Tierhaltung ohne betriebseigene Futtergrundlage) betroffen.

Unklare Rechtslage in der Übergangszeit

Würde die Initiative angenommen, dürfte die Rechtslage beim Bauen ausserhalb der Bauzonen daher während einer längeren Übergangszeit ungeklärt sein, so die Mitteilung.

Bereits im vergangenen Dezember hatte der Bundesrat beschlossen, die Landschaftsinitiative abzulehnen.  Die wichtigsten Anliegen der Vorlage seien im indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) aufgenommen und konkretisiert worden. Man verzichte daher auf einen eigenen Gegenvorschlag und unterstütze jenen der Urek-S. In seiner Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament, Volk und Ständen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.