Im Zentrum steht die Pflicht der Kantone, Bauzonen zu verkleinern, die den Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Vom Kanton Wallis werde schier Unmögliches verlangt, heisst es in der Initiative. Ausdrücklich aufgeführt werden zwölf Gemeinden, die bedeutende Auszonungen vornehmen müssten.

Der Kanton verlangt daher, dass die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes wieder gelockert werden. "Der Bund hätte sich an die Verfassung halten und nur die Grundzüge regeln sollen", sagte der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder. Die Regelungsdichte nehme den Kantonen jeden Spielraum. Viele Gemeinden müssten ihre Bauzonen verkleinern. Damit werde ihnen jede Entwicklungsmöglichkeit genommen.

Kantone und Gemeinden seien sehr unterschiedlich, sagte Werner Hösli (SVP/GL). Selbst gut gemeinte bundesrechtliche Einengungen seien daher oft schlecht gemacht. Die "technokratische Optik" über das ganze Land werde der Realität nicht gerecht.

Lockerung: Missachtung des Volkswillens?

Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE) warnte jedoch vor Schnellschüssen. Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes brauche Zeit, und es habe zum Ziel, die Zersiedelung einzudämmen. Eine Lockerung des Gesetzes würde dem Volkswillen widersprechen.

Luginbühl erinnerte daran, dass auch das Walliser Stimmvolk das kantonale Ausführungsgesetz mit fast 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. "Es geht nicht, dass man während des Spiels die Spielregeln ändert."

Mittelfristig könnten diese aber sehr wohl wieder gelockert werden. Bei der nächsten Änderung des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat den Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen vergrössern. Das entspricht einem Anliegen des Parlaments. Die Räte haben einem Vorstoss zugestimmt mit der Forderung, die Hürden für die Umnutzung von Scheunen und Ställen zu senken.

Die Walliser Standesinitiative geht nun an den Nationalrat.

sda