Das Risiko für die Nichtzielorganismen (z.B. Bienen, Fischen, Vögeln) ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Beurteilung. Es gilt jedoch anzumerken, dass das Risiko nicht allein auf der Toxizität eines Wirkstoffs beruht, sondern auch auf der Exposition anfälliger Nichtzielorganismen: So stellt ein für Bienen toxischer Wirkstoff erst dann ein Risiko dar, wenn diese mit dem Stoff in Kontakt kommen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn blühende Pflanzen behandelt würden, deren Blüten für Bienen attraktiv sind.

Wird das Risiko eines Pflanzenschutzmittels als zu gross eingestuft, werden in der Bewilligung Einschränkungen für seine Verwendung festgeschrieben, damit dieses Risiko in einem annehmbaren Rahmen bleibt. Für den Schutz der Wasserorganismen werden zum Beispiel Sicherheitsabstände gegenüber Fliessgewässern in der Bewilligung festgelegt. Ist eine solche Einschränkung nicht möglich, wird das Pflanzenschutzmittel nicht bewilligt.

Quelle: BLW