Das Gericht war der Überzeugung, dass das Unternehmen zusammen mit anderen Wurstherstellern über Jahre hinweg illegale Preisabsprachen getroffen habe. Beim Strafmass folgte das OLG der Generalstaatsanwaltschaft und verurteilte die Wiltmann GmbH zu einem Bussgeld von 6,5 Mio Euro; das Bundeskartellamt hatte 2014 ursprünglich eine Strafe von 5,5 Mio Euro verhängt.

Zwischen November 2013 und Juli 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Geldbussen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio Euro gegen 22 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Wegen der Umstrukturierung mehrerer Unternehmen und damals bestehender Regelungslücken, der sogenannten „Wurstlücke“, mussten mehrere Verfahren mit einer Bussgeldhöhe von insgesamt 238 Mio Euro eingestellt werden. Andere Firmen akzeptierten die Strafe oder erreichten eine Einstellung des Verfahrens.

Drei Unternehmen zogen vor Gericht

Drei Wurstunternehmen zogen jedoch gegen den Bussgeldbescheid der Bonner Kartellwächter vor Gericht. Die Rügenwalder Mühle wurde Januar 2018 vom OLG Düsseldorf zu einer Strafe von rund 5,5 Mio Euro verurteilt, das Verfahren gegen den Geflügelspezialisten Heidemark hingegen im März eingestellt. Im Laufe der Verfahren kamen auch Zweifel am Vorgehen des Bundeskartellamtes auf, dem Unzulänglichkeiten bei der Aktenführung und Verfahrensfehler unterlaufen sein sollen. Mit dem Urteil gegen den Versmolder Wursthersteller Wiltmann sind die Einspruchsfälle gegen Bußgelder des Bundeskartellamtes am OLG Düsseldorf abgeschlossen.

AgE