Der Lehrer fiel durch die Abschlussprüfung zum Landwirt als Nachholbildung, weil er im praktischen Teil nur die ungenügende Note 3,6 schaffte, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Die Experten hatten seine Melktechnik bemängelt.

Gegen die Benotung ging der Mann vor dem Berner Verwaltungsgericht vor. Sein Vorwurf an die Experten: Die Bewertung einzelner Aufgabe sei nicht nachvollziehbar protokolliert gewesen.

Das Verwaltungsgericht befragte die Chefexpertin und wies die Beschwerde des Lehrers anschliessend als unbegründet ab. Die Verfahrenskosten von 1500 Franken soll der Beschwerdeführer übernehmen. Er könnte das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

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jw