Jedes Zulassungsgesuch eines Pflanzenschutzmittels wird von vier Bundesämtern beurteilt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft spezifische Fragestellungen im Umweltbereich, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) untersucht spezifische Gesundheitsaspekte und die toxikologischen Eigenschaften.

Als wichtiger Parameter dient dabei unter anderem der AOEL (Acceptable Operator Exposure Level). Er bezeichnet die maximale Dosis eines Wirkstoffs, die ein Anwender pro Tag aufnehmen darf, damit keine nachweisbaren Schäden auftreten. Die Beurteilungen der chemischen Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels, ihres Verhaltens im Boden, ihrer Wirksamkeit und der ökotoxikologischen Risiken wird vom BLW an die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten von Agroscope delegiert. Die Beurteilung der Sicherheit der beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln liegt beim Ressort Chemikalien und Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

lid/Quelle: Seco