Jährlich sterben in der Schweiz rund 3000 Rehkitze bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Maschinen. Dies kann höchst negative Auswirkungen auf die Futterqualität haben, heisst es in einem parlamentarischen Vorstoss von Grossrätin Anne-Caroline Graber (SVP), La Neuveville. In diesem Zusammenhang wollte sie vom Regierungsrat folgendes wissen:

- Sind dem Regierungsrat Probleme der Landwirte bekannt, wenn das Futter aufgrund von Tierunfällen kontaminiert wird? 

- Wie sieht die Praxis des Kantons Bern im Bereich Bewilligungen für den Einsatz von Drohnen zum Schutz von Tieren aus? 

- Welche Entwicklung sieht der Regierungsrat bei seiner Bewilligungspraxis für die nächsten Jahre vor? 

Der Regierungsrat antwortet

Nun liegt die Antwort des Regierungsrates vor. Bedauerliche Unfälle seien bekannt. Hingegen sind keine Fälle bekannt, in denen Rehkitzkadaver für das Auftreten von Botulismus verantwortlich gemacht werden konnten. In Futtermittelkontrollen von Agroscope seien ebenfalls keine Verunreinigungen durch Rehkitze festgestellt worden. Der Regierungsrat schreibt zudem, dass der Betrieb von Drohnen über 30 Kilogramm eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) benötigt. Da für die Bewilligung nicht die Kantone zuständig sind, gebe es auch keine kantonale Praxis. Der Drohneneinsatz zum Schutz von Rehkitzen erfolgt jedoch meist mit Geräten unter 30 Kilogramm. Dazu ist keine kantonale Bewilligung nötig. Es darf jedoch nicht über Menschenansammlungen oder in den Flugverbotszonen geflogen werden. 

aw