Es betrifft sämtliche Oberflächengewässer des Kantons mit Ausnahme der Saane, des Grand Canal, des Broyekanals sowie des Greyerzer-, Schiffenen-, Neuenburger- und Murtensees. 

Im Anschluss der Periode Juni-Juli 2017 ohne wesentliche Beiträge von Niederschlägen und mit Temperaturen über der jahreszeitlichen Norm weisen die Fliessgewässer sehr tiefe Abflüsse und steigende Temperaturen auf. Die Situation für die Wasserlebewesen ist kritisch geworden. Die Wettervorhersagen sehen in den nächsten Tagen keine bedeutenden Niederschläge vor, welche diese Situation verbessern würden. 

Das AfU sieht sich deshalb gezwungen, ein allgemeines Verbot für Wasserentnahmen aus Freiburger Oberflächengewässern zu erlassen. Davon ausgenommen sind: Saane, Grand Canal, Broyekanal, sowie Greyerzer-, Schiffenen-, Neuenburger- und Murtensee. Das Verbot tritt am Samstag 22. Juli 2017 um 12 Uhr in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Massnahme wird in Absprache mit den zuständigen Waadtländer und Berner Behörden verordnet.

Ab heute sind weitere Informationen für die Nutzniesser einer Bewilligung zur Wasserentnahme auf Internet verfügbar (www.fr.ch/wasser), ob aufgrund der Wetterlage ausnahmsweise Wasserentnahmen aus gewissen Gewässern möglich sind. 

BauZ