Der deutsche Haribo-Konzern sieht nämlich durch die Schokoladenbären von Lindt seine Markenrechte verletzt und will die Bären verbieten lassen. Am (morgigen) Freitag wird der Goldbären-Streit das Oberlandesgericht Köln beschäftigen.

Es ist ein Streit, der nicht nur Schokoladen- und Fruchtgummiliebhaber bewegt, sondern auch Juristen. Denn es geht um juristisches Neuland: Um die Frage, ob die von Haribo geschützte Wortmarke "Goldbären" durch ein dreidimensionales Produkt wie Lindts Schoko-Teddys verletzt werden kann - auch wenn das Wort "Goldbär" nirgends in der Werbung des Schokoladenherstellers auftaucht.

Erstinstanzliches Urteil

Das Landgericht Köln befand Ende 2012 in erster Instanz: Ja. Für die in goldene Folie eingewickelte Bärenfigur aus Schokolade dränge sich der Begriff des "Goldbären" geradezu auf. Da spiele es kaum noch eine Rolle, dass auch die äussere Kontur des Schoko-Teddys einem Gummibärchen gleiche.

Die Richter untersagten deshalb Lindt wegen Verletzung der Haribo-Markenrechte den weiteren Verkauf des Schokobären. Dagegen legte Lindt umgehend Berufung ein und damit ging der Fall an das Kölner Oberlandesgericht.

Doch auch im Bärenstreit wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht beziehungsweise in die Bärchen-Formen gegossen wird. Denn Haribo und Lindt hatten sich bereits vor dem ersten Urteil aussergerichtlich darauf verständigt, dass Lindt ihre Schoko-Teddys auf jeden Fall bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen. Und damit sei wohl nicht vor Ende 2015 zu rechnen, sagte Lindt-Sprecherin Sylvia Kälin in dieser Woche.

Verfahren wird auf jeden Fall weiter gezogen

Haribo und Lindt sind sich darüber einig, dass das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Gerichtsinstanzen getrieben werden soll, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Die ganze Branche werde sich sehr für das Urteil interessieren, erklärte Kälin.

Bei dem Gerangel geht es um Geld und ums Image. Für Haribo ist der Goldbär geradezu das Firmensymbol. "Der Goldbär gehört zu Haribo", sagt Firmensprecher Marco Alfter. Schon seit den 1960er Jahren vertreibt die Firma Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und liess später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. Für einen Lindt-Goldbären aus Schokolade ist in den Augen des Konzerns deshalb kein Platz in den Regalen.

Für Lindt ist ihr Schoko-Teddy dagegen eine logische Fortentwicklung ihrer Produktlinie - nach dem erfolgreichen Lindt-"Goldhasen" im Ostergeschäft. Das Veto der deutschen Gummibärchen-Hersteller will Lindt deshalb nicht akzeptieren. Der Streit zwischen Gummibärchen und Schoko-Teddys wird die Justiz also wohl noch einige Zeit beschäftigen.

sda/dpa