Die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von Bauernfamilien gehört zu den unumstrittenen Elementen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+). Konkret sollen die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen reduziert werden - dies mit einer Einführung eines Mindestschutzes gegen Verdienstausfall und einer Verbesserung der Altersvorsorge.

«Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig davon eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet», schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf drei gleichlautende Motionen von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP/GE), Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD) und Ständerätin Johanna Gapany (FDP/FR).

Sistierung soll keinen Einfluss auf die soziale Absicherung haben

Der Ständerat hat die Vorlage zur neuen Agrarpolitik derzeit sistiert, um dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, bestimmte Punkte zu klären und zu verbessern. Der Nationalrat befindet in der Frühjahrssession im März darüber.

Es sei nicht richtig, wenn die Verbesserung der sozialen Absicherung von Ehepartnerinnen und -partnern verzögert würde, nur weil der Abschluss der Beratung der AP 22+ abgewartet werden müsse, begründen die drei Motionäre ihre Vorstösse.

 

Die Stellungnahme des Bundesrats

«Zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für die auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerin oder den auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner hat der Bundesrat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen.

Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates der WAK-S «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Der Nationalrat wird die AP22+ voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 behandeln.

Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.»