Die Kantonschemiker sowie die IG Detailhandel Schweiz unterstützen das Vorgehen der Organisation, wie "Tischlein deck dich" in einer Medienmitteilung schreibt. Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum – wie Soft Drinks, Teigwaren oder Konserven - können problemlos auch nach Überschreiten des Datums konsumiert werden.

Nicht von der neuen Regelung bei "Tischlein deck dich" betroffen sind Produkte mit einem Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis"). Diese verderblichen Nahrungsmittel werden weiterhin nur bis zum aufgedruckten Datum verteilt. Dies sieht auch das Lebensmittelgesetz so vor.

lid