Um den Eintrag des Vogelgrippevirus in Hausflügelbestände zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Behörden Kontroll- und Beobachtungsregionen entlang der Ufer des westlichen Teils des Genfersees (Petit Lac) definiert.

Massnahmen für Kontrollgebiete

Für Geflügelhalter in den Kontrollgebieten gelten ab dem 16. April 2021 die folgenden Massnahmen:

In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:

  • Die Tiere dürfen nur in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. Mai 2021 und nur für die Gebiete entlang der Ufer des Petit Lac, schreibt das BLV in einer Medienmitteilung. Die Situation werde laufend analysiert und die Massnahmen, wenn nötig, angepasst.

Tiere genau beobachten 

In Beobachtungsgebieten sollen Geflügelhalter den Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachten. Sollten mehrere Tiere erkranken oder sterben, müsse das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Ausserdem werde den professionellen Geflügelhaltern dringend empfohlen, den Freigang in den Aussenklimabereich in dieser Zeit einzuschränken.

Ausbreitung in der Schweiz unwahrscheinlich

Da die wildlebenden Wasservögel, die den Winter in der Schweiz verbrachten, bereits weggezogen seien, sei es unwahrscheinlich, dass sich das Virus in der Schweiz ausbreitet, so das BLV.

Dieser Fall stehe in keinem Zusammenhang mit der Verbreitung der Vogelgrippe in Süddeutschland.