Nachdem auf deutscher Seite des Bodensees mehrfach bei Wildvögeln die Vogelgrippe festgestellt wurde, verordnete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 25. Januar 2021 Kontroll- und Beobachtungsgebiete, damit es zu keiner Ausbreitung des Virus in der Schweiz kommt. Der Betrieb von Michael Stacher im Neukirch liegt 1,5 km vom Bodensee entfernt. Das Gebiet ist sogenanntes Beobachtungsgebiet.

«Wir haben trotz den zusätzlichen Vorschriften keine Einschränkungen»

Biobauer Michael Stacher, Neukirch

 

Nur am Rande betroffen

Wasser und Futter erhalten die 2000 Legehennen im Stall und der Wintergarten ist komplett eingezäunt und überdacht. Der Schlechtwetterplatz ist mit einem zwei Meter hohen Zaun eingezäunt. Ein Drittel der Fläche ist überdacht, der Rest ist gegen oben offen. Hier besteht ein Restrisiko für einen Kontakt zu Wildvögeln.

Besorgt sei man ob der Situation schon, räumt Stacher ein. «Wir achten jetzt noch stärker auf die Hygienemassnahmen als ohnehin schon.» Beim Einstallen der neuen Legehennen am 8. Januar 2021 sei man besonders vorsichtig gewesen. Angespannt war die Situation nach dem vielen Schnee Mitte Januar. Als dieser schmolz, lag viel Wasser auf den Wiesen. «Da der Schlechtwetterplatz aber komplett abgeschirmt ist, bestand für unseren Betrieb keine Gefahr», sagt er.

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Schlechtwetterplatz der Legehennen (Bild: sgi)

 

Dass die Biohühner derzeit nicht auf die Weide dürfen, ist kein Problem. Geweidet wird nur während der Vegetationsperiode und die dauert von Anfang Mai bis Ende Oktober. Bis dann dürfte die Vogelgrippe kein Thema mehr sein, glaubt Stacher, da zu diesem Zeitpunkt keine Zugvögel mehr unterwegs sind, die das Virus verbreiten könnten.

Seit 2019 Vollknospe

«Als 2016 die Vogelgrippe in der Schweiz grassierte, habe ich das am Rande mitverfolgt», erzählt Michael Stacher. Damals gehörte der Betrieb noch seinem Vater, er führte ihn im Pachtverhältnis. Michael Stacher und seine Frau Susanne übernahmen den Hof 2019. Im Eiergeschäft sind sie noch nicht lange. 2019 wurde der 2000er-Stall gebaut, im Dezember desselben Jahres erstmals eingestallt. Knospe-zertifiziert ist der Betrieb seit 2020. Die Eier werden an die Eierhandelsfirma Eico in Märstetten verkauft. Sie verpackt die Roheier und liefert sie an die Detaillisten aus.

Für den Einstieg in die Legehennenhaltung gab es mehrere Gründe. Der Betriebszweig ist zwar arbeitsintensiv, lässt sich aber mit den eigenen Arbeitskräften bewältigen. Zudem lässt er sich mit Michael Stachers ausserbetrieblicher Tätigkeit vereinbaren. Der Biobauer arbeitet im Moment zu 100 Prozent bei einer Landmaschinenfirma. «Langfristiges Ziel ist natürlich, dass wir von der Landwirtschaft leben können», sagt er.

Aufbau der Direktvermarktung

Dies ist mit ein Grund, weshalb das Betriebsleiterehepaar letztes Jahr in die Direktvermarktung eingestiegen ist. Im Hofladen verkaufen sie Eier, Teigwaren, Meringues, Konfitüren, Eingemachtes, Honig, Kürbisse, Kartoffeln, Gemüse, Erdbeeren und Trutenfleisch.

Michael Stacher geht davon aus, dass die vom BLV verordneten Massnahmen Mitte März 2021 wieder aufgehoben werden. «Anders als 2016 ist die Schweiz dieses Mal nur am Rande betroffen», bemerkt er. Der letzte Fall eines mit der Vogelgrippe infizierten Wildvogels, ein Mäusebussard im Kanton Schaffhausen, liegt über zwei Wochen zurück. Das stimmt Stacher zuversichtlich.

 

Das schreibt das BLV vor

Gemäss der vom BLV erlassenen Verordnung zur Verhinderung der Vogelgrippe gelten seit dem 22. Januar 2021 folgende Bestimmungen:

  • Kein Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel.
  • Kein Zugang zu Futter- und Tränkestellen für Wildvögel.
  • Gänse- und Laufvögel getrennt vom übrigen Hausgeflügel halten.
  • Aus Tierschutzgründen vorgeschriebene Wasserbecken sind ausreichend vor Wildvögeln abzuschirmen.
  • Auslaufflächen sind mit einem Netz abzudecken.
  • Märkte, Ausstellungen und Veranstaltungen, wo Geflügel aufgeführt wird, sind verboten (was zu Corona-Zeiten ohnehin nicht möglich ist).
  • Die Hygienemassnahmen im Seuchenfall müssen eingehalten werden.

Können diese Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, so darf das Hausgeflügel nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen mit einer überstehenden, dichten Abdeckung nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden, schreibt das BLV.

Antworten zu aktuellen Fragen zur Vogelgrippe gibt Dr. Katharina Stärk, Leiterin Abteilung Tiergesundheit im BLV.  

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