Tierhaltende haben seit 2014 die Möglichkeit, Bestandsprobleme von pathologischen Laboren abklären zu lassen. Mithilfe einer Sektion (Eröffnen des Tierkörpers) können die inneren Organe untersucht werden, wodurch von aussen nicht ersichtliche Ursachen für ein Bestandsproblem (z. B. bakteriologische, virologische oder parasitologische Ursachen) aufgedeckt und entsprechend behandelt werden können. 

Unterstützt wird die Sektionsdiagnostik im Rahmen des Programms «Patho-Pig» durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Es hat das Ziel, die Gesundheit der Schweine in der Schweiz zu fördern, seltene oder neue Infektionskrankheiten frühzeitig zu entdecken und für Konsument(innen) sichere Lebensmittel zu gewährleisten. Für eine subventionierte Sektions­diagnostik muss allerdings mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • wiederkehrende Probleme unbekannter Ursache
  • hohe Erkrankungs- und/oder Abgangsraten
  • aussergewöhnliche Symptome
  • erhöhter Einsatz von Antibiotika.

BLV übernimmt Kosten

Für eine Abklärung im Rahmen von Patho-Pig müssen die Tierhaltenden ihre Bestandstierärzte kontaktieren. Diese wählen max. drei Schweine aus, die das bestehende Problem gut widerspiegeln und füllen zusammen mit dem Tierhaltenden das für Patho-Pig benötigte Anamneseformular aus. Anschliessend werden die Schweine zur Untersuchung in ein pathologisches Labor gebracht. Sobald die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, gibt die zuständige Tierärztin bzw. der zuständige Tierarzt Empfehlungen ab, wie die Ursache behandelt werden kann. 

Das BLV übernimmt die Kosten für die Sektionsdiagnostik im Wert von 200 Franken für ein Tier, max. 500 Franken für drei untersuchte Schweine pro Betrieb. 

475 Schweine untersucht

Im vergangenen Jahr wurden mittels Patho-Pig 261 Fälle von tiergesundheitlichen Problemen – 475 Schweine von 211 Herkunftsbetrieben – untersucht, wie die BLV berichtet. Saug- und Absetzferkel stellten wie in den Vorjahren die Mehrheit der Einsendungen dar. Aufgeklärt wurden 82 Prozent der Fälle. 

Die häufigsten Einsendegründe waren Probleme mit dem Gastrointestinaltrakt, Bewegungsapparat und Sepsis. An tierseuchenrechtlich geregelten Erregern wurden in einem Fall Mycoplasma hyopneumoniae, dreimal Salmonellen, einmal Actinobacillus pleuropneumoniae sowie einmal Teschoviren nachgewiesen. 

Jahresbericht und weitere Informationen: hier.