Die Verwendung von Widerhaken ist nur für die schwere Setzangelfischerei gestattet, wie das Amt für Wald beider Basel in einer Mitteilung schreibt. Bei einer Kontrolle der Polizei Basel-Landschaft und der kantonalen Fischereiaufsicht wurden drei Fischer verzeigt. Sie nutzten die Wiederhaken ohne gültige Berechtigung. "Bei der Ausübung der Fischerei haben die Berechtigten eine Fischereikarte, Fischerpatent auf sich zu tragen", so das Amt für Wald beider Basel. Weitere Kontrollen seien geplant.
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Rhein bei Birsfelden: Drei Fischer wegen Wiederhaken verzeigt
Bei einer Kontrolle am Rhein bei Birsfelden und Ergholz fand die Fischereiaufsicht und die Kantonspolizei von Basel-Landschaft drei Fischer vor, welche unrechtmässig Wiederhaken verwendeten.

Das Verwenden von Widerhaken ist nur für die schwere Setzangelfischerei gestattet. (Bild Amt für Wald beider Basel)

Das Verwenden von Widerhaken ist nur für die schwere Setzangelfischerei gestattet. (Bild Amt für Wald beider Basel)
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