Die Aktualisierung ist gemäss Mitteilung aus einer Zusammenarbeit des Schweizerischen Landmaschine-Verbands (SLV), Agroscope, Milchverarbeitern den führenden Anbieter von Melkmaschinen entstanden. Der neue Standard werde per 30. November 2021 in Kraft gesetzt.

Kontrolleure müssen sich weiterbilden

Die bisherige einmalige Grundausbildung für Melkmaschinen-Kontrolleure von zwei Wochen werde im neuen Branchenstandard mit einer Weiterbildungspflicht alle drei Jahre ergänzt. Damit wolle man die Qualifikation der Kontrolleure auf lange Dauer sicherstellen, so die Begründung. Seinen Ausweis erhält qualifiziertes Fachpersonal damit für drei Jahre nach der Grundausbildung, respektive der vorgesehenen Weiterbildung.

Weiter wurden grundlegende Vorgaben zu den automatischen Melksystemen in den Standard aufgenommen, den Sie hier einsehen können.

Ist Ihr Kontrolleur qualifiziert?

Die Autoren der Mitteilung weisen auf ein Verzeichnis mit den qualifizierten Melkmaschinen-Kontrolleuren hin, das über eine Suchfunktion nach Postleitzahl, Marke oder Name verfüge. Damit lasse sich überprüfen, ob eine Fachperson die Anforderungen des neuen Standards erfüllt und entsprechend für den Service qualifiziert ist.

Einmal jährliche Kontrolle ist Pflicht

Der SLV unterstütze mit dem neuen Branchenstandard zusammen mit Agroscope die Milchproduzenten bei der Erfüllung der gesetzlichen Hygiene-Vorschriften. Melkmaschinen müssen demnach mindestens einmal pro Jahr kontrolliert und instand gehalten werden. Für Alpbetriebe besteht dieselbe Pflicht, aber nur alle zwei Jahre.