Zudem erhielt der Beschuldigte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Ein (neuerliches) Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.

Tätigkeitsverbot gilt weiterhin

Wie die Staatskanzlei des Kantons Thurgau allerdings in einer Richtigstellung präzisiert, gilt für den betroffenen Landwirt bereits ein Tätigkeitsverbot vom April 2018. «Das Strafurteil des Bezirksgerichts Arbon ändert somit nichts am rechtskräftigen Tierhalteverbot gegen U.K. Dieses hat unverändert Bestand und es ist U.K. weiterhin untersagt, Tiere zu halten – in welcher Form auch immer», hält die Staatskanzlei fest.

Weiterzug ist möglich

Mit dem nun vorliegenden erstinstanzlichen Urteil hat im «Fall Hefenhofen» die Justiz das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Entscheid des Bezirksgerichts kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Gerichtsprozess«Kein akutes Tierleid»: Laut Verteidiger war Hefenhofen-Hof in gutem ZustandMittwoch, 8. März 2023 Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganzen Reihe von Delikten und eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für einen umfassenden Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach sind die Verfehlungen seines Mandanten nicht rechtsgültig belegt. Zudem warf er den Behörden Mängel und Fehler in ihrer Arbeit vor.

Prozess gegen Kantonstierarzt noch hängig

Ein separates Strafverfahren ist auch gegen den damaligen Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Urteile im Fall Hefenhofen

  • Die Ex-Freundin des angeklagten Landwirts wurde wegen mehrfachen Bruchs amtlicher Beschlagnahmung zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 10 Franken sowie einer unbedingten 300-Franken-Busse verurteilt. Sie hatte nach der Räumung des Hofs zwei Pferde von einer Bündner Alp geholt und bei einem Bauern eingestellt, um sie später zu verkaufen. Die Polizei hat sie dabei gestoppt, sechs weitere Pferde ebenfalls von der Alp zu holen.
  • Die ehemalige Praktikantin hatte bei der Hofräumung vier Hunde nach Hause genommen und war ebenfalls des Bruchs der Beschlagnahme beschuldigt, aber freigesprochen worden.
  • Einen Freispruch gab es weiter für die zwei Metzger, die zusammen mit dem Landwirt von Hefenhofen einen illegalen Handel mit kranken Ferkeln betrieben haben sollen.

Diese Urteile sind – wie jenes gegen den Hauptangeklagten – noch nicht rechtskräftig.

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