Das Gericht sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen schuldig. Schuldsprüche resultierten zudem in einigen Nebendelikten. Neben der bedingten Freiheitsstrafe erhielt der Beschuldigte eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Ein Tierhalteverbot sprach das Gericht nicht aus. Ein früheres Verbot bestehe noch. Das Hauptproblem war laut Gericht die…

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