Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Nordeuropa stark zugenommen und Anfang November sind erste Fälle in Geflügelbetrieben bekannt geworden, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärswesen (BLV) in einer Medienmitteilung. Ausserdem sei zu erwarten, dass weitere Fälle entlang der Migrationsachsen in Richtung Afrika entdeckt werden.

Kontakt mit Hausgeflügel muss verhindert werden

Eines der Übertragungsrisiken sei die Kontamination der Wiesen durch Wildenten, die an den Schweizer Seen zur Überwinterung eintreffen und hier Nahrung suchen würden. Es sei nun wichtig, dass jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werde, heisst es in der Mitteilung.

Die Geflügelhalter sollen deshalb folgendes beachten:

  • Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
  • Die Freilandhaltung und der Weideauslauf seien weiterhin möglich. Vorbereitungen seien jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Bestehende Gitter seien auf Löcher zu überprüfen.

Vogelgrippe ist nicht auf den Menschen übertragbar

Gemäss den verfügbaren Informationen seien die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar, schreibt das BLV. Trotzdem sollen Personen, die auf Vogelkadaver stossen, diese nicht berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei wenden.