Plus

Kastration und Enthornung von Kälbern: Was sich mit den neuen Kursunterlagen ändert

Das BLV hat die Grundlagen für den Theoriekurs überarbeitet. Schmerzbekämpfung nach dem Eingriff, Kühlen der Wunden und der richtige Zeitpunkt für den Hodensack-Schnitt: Das sind die wichtigsten Neuerungen.

Wer seine Stierkälber selbst kastrieren oder Kälber in den ersten Lebenswochen enthornen will, braucht dafür einen Sachkundenachweis. Dieser setzt nach Art. 32 der Tierschutzverordnung (TSchV) voraus, dass Tierhaltende zuerst einen anerkannten Theoriekurs von mindestens drei Stunden besuchen und den Eingriff danach unter tierärztlicher Aufsicht auf dem eigenen Betrieb üben.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat nun, in Zusammenarbeit mit der Wiederkäuerklinik der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern, die Kursunterlagen überarbeitet. Die neue Version datiert vom 7. Mai 2026.

Rechtlicher Rahmen bleibt unverändert

Am gesetzlichen Rahmen ändert sich nichts. Die Kastration ist weiterhin nur bei männlichen Kälbern bis zum Ende der zweiten Lebenswoche durch Tierhaltende zulässig, die Enthornung bis zum Ende der dritten Lebenswoche. Beide Eingriffe dürfen ausschliesslich unter Lokalanästhesie und nur im eigenen Bestand durchgeführt werden. Für die Kastration bleibt die Gummiring-Methode die einzig anerkannte Methode im Rahmen des Sachkundenachweises, für die Enthornung das Ausbrennen der Hornanlage mit Thermokauter oder Heissluftgerät.

Der Wirkstoff der Wahl bei der Lokalanästhesie bleibt Lidocain 2 %, das einzige für Nutztiere zugelassene Lokalanästhetikum. Pro Eingriff werden 10 ml aufgezogen; das Kalb muss dabei mindestens 40 kg wiegen.

Nach dem Eingriff fangen die Schmerzen erst an

Der deutlichste inhaltliche Akzent der Neuauflage liegt auf der postoperativen Schmerzbekämpfung. Die Unterlagen halten fest, dass Analgesie nach dem Eingriff auch bei Tieren zum Standard gehört. Sobald die Lokalanästhesie ihre Wirkung verliert, nimmt das Tier Schmerzen wieder wahr. Geeignete Tierarzneimittel sollen diese wirksam lindern. Wie lange die Schmerzbekämpfung angezeigt ist, entscheiden Tierhaltende gemeinsam mit ihrer Bestandestierärztin oder ihrem Bestandestierarzt.

Beim Enthornen wird die Forderung noch konkreter: Die Schmerzbehandlung muss bereits vor dem Eingriff beginnen, damit sie ihre volle Wirkung entfaltet hat, wenn die Lokalanästhesie nachlässt. Nach dem Eingriff muss sie mindestens zwei weitere Tage wirksam sein. Das Enthornen verursacht Verbrennungen, die laut den Unterlagen sehr schmerzhaft sind.

Kälber suchen Kühlung aktiv auf

Als ergänzende Massnahme empfehlen die aktualisierten Unterlagen sanftes Kühlen mit einem Kühlbeutel von etwa 5 Grad Celsius. Von Eis wird ausdrücklich abgeraten. Für diese Empfehlung stützen sich die Unterlagen auf eine Studie der Universität Bristol aus dem Jahr 2024. Die Forschenden konnten zeigen, dass Kälber nach dem Enthornen während des Tränkens mehrmals zum leeren Kübel zurückkehrten, an dem ihnen zuvor ein Kühlbeutel auf den Kopf gehalten worden war. Am deutlichsten zeigten sie dieses Verhalten in den ersten 72 Stunden nach dem Eingriff. Die Kälber suchten die Kühlung aktiv auf, was als Beleg für deren schmerzlindernde Wirkung gewertet wird.

Hodensack am zehnten Tag abschneiden

Bei der Kastration mit Gummiring enthält die Neuauflage einen praxisrelevanten Hinweis zur Nachsorge: Am zehnten Tag nach dem Eingriff soll der eingetrocknete Hodensack mit einem sauberen, scharfen Klauenmesser direkt unterhalb des Gummirings abgetrennt werden. Eine Untersuchung der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern hat gezeigt, dass damit die Schmerzen erheblich reduziert werden. Würde man den Hodensack von selbst abfallen lassen, wäre dieser Prozess für das Kalb schmerzhaft. Da das Gewebe zu diesem Zeitpunkt bereits abgestorben ist, spürt das Kalb den Schnitt nicht.

Sedierung: Mindestalter beachten

Die Unterlagen halten fest, dass Kälber für Eingriffe mit Sedierung mindestens zehn Tage alt sein müssen. Das routinemässig verwendete Sedativum Xylazin hat Nebenwirkungen auf Kreislauf und Atmung, die in seltenen Fällen zum Tod führen können. Ausserdem können sedierte Wiederkäuer aufblähen. Deshalb müssen Kälber vor einer Sedierung zwei Stunden lang gefastet werden. Xylazin hat eine Absetzfrist von 24 Stunden auf essbare Gewebe.

Memos neu illustriert

Die Unterlagen enthalten drei Memos als Kurzanleitungen für den Stallgebrauch: Memo 1 zur Vorbereitung der Spritze, Memo 2 zur Durchführung der Lokalanästhesie für die Kastration, Memo 3 zur Sedierung und Lokalanästhesie für die Enthornung. Diese wurden optisch überarbeitet und mit neuen Fotos ergänzt. Auch die Musterbeispiele für Inventarliste und Behandlungsjournal sind aktualisiert.