Wer seine Stierkälber selbst kastrieren oder Kälber in den ersten Lebenswochen enthornen will, braucht dafür einen Sachkundenachweis. Dieser setzt nach Art. 32 der Tierschutzverordnung (TSchV) voraus, dass Tierhaltende zuerst einen anerkannten Theoriekurs von mindestens drei Stunden besuchen und den Eingriff danach unter tierärztlicher Aufsicht auf dem eigenen Betrieb üben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit…

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