Die Pflichtlager in der Schweiz sollen in Krisen und Mangellagen einen Vorrat lebensnotwen­diger Güter bereitstellen. Regelmässig werden deshalb Nahrungs- und Futtermittel drei bis vier Monate eingelagert. Die Vorräte werden vom Bund bestimmt, aber nicht von diesem eingelagert, sondern von Privatunternehmen. Auch die Vorräte selbst sind dann Privateigentum der Unternehmen. Energie­- und Proteinträger zu Futterzwecken werden am meisten eingelagert. Der Pflichtlagerhalter bekommt eine Aufwandsentschädigung. Das sind beispielsweise bei loser Einlagerung von Proteinträgern zu Futterzwecken 71 Franken pro Tonne und Jahr. Im Durchschnitt bezahlt jeder Einwohner der Schweiz jährlich 12 Franken für die wirtschaftliche Landesversorgung.