Die Fohlengeburten sind in vollem Gang. Mit ihnen stellt sich unweigerlich die Frage, wie werden die Schauen, die bereits in den Sommermonaten beginnen, abgehalten. Der Schweizerische Freibergerverband und der Zuchtverband für CH-Sportpferde haben beim Krisenstab Corona des Bundesamts für Landwirtschaft eine Anfrage gemacht, die konkrete Vorschläge beinhaltet, wie die Feldtests sowie die Fohlen- und Stutenschauen abgehalten werden können unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsvorschriften.

An das Alter gebunden

Die Zuchtverbände erhoffen sich eine mögliche Durchführung der Veranstaltungen da diese an das Alter der Tiere gebunden und die Tiere nach Möglichkeit bei der Durchführung folgendes Alter haben sollten:

  • Fohlenschauen: 10 Tage bis 10 Monate (bei Fuss der Mutter)
  • Feldtest: 3-jährig
  • Stutenschau: hauptsächlich 3-jährig

Es sind Massnahmen nötig, wie Mundschutz tragen

Im Schreiben an das Bundesamt steht, dass die meisten Zuchtveranstaltungen Outdoor-Aktivitäten sind oder in grossen Reithallen stattfinden. Die verschiedenen Prüfungsposten am Feldtest sind räumlich voneinander getrennt. Die Fohlen und Pferde müssen vorher angemeldet werden. Die Funktionäre (Experten, Schausekretäre) werden durch die Zuchtverbände aufgeboten und instruiert. Beim Präsentieren an der Hand und beim Reiten eines Pferdes sei automatisch eine natürliche Distanz zu anderen Personen gegeben. Beim Fahren seien zwei Personen (Fahrer und Beifahrer) auf einer Kutsche aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben. Die Verbände schlagen dem Bund folgende Massnahmen an diesen Prüfungen vor, um die Covid-19-Verordnung einhalten zu können:

  • Die Zuchtveranstaltungen finden ohne externe Zuschauer statt.
  • Die Veranstaltung kann durch einen Videodienst übertragen und aufgezeichnet werden.
  • Pro Pferd sind maximal drei Personen für die Präsentation des Pferdes und als Helfer zugelassen.
  • Die Anzahl Helfer, die den Organisator bei der Durchführung der Zuchtveranstaltung unterstützen, ist auf ein Minimum begrenzt.
  • Der Abstand zwischen den Funktionären wird durch eine Bodenmarkierung gewährleistet.
  • Bei der Identifizierung der Fohlen und der Identitätskontrolle der Pferde tragen die Schausekretäre einen Mundschutz, da es hier je nach Situation zu einer Unterschreitung der Abstandsregeln kommen könnte.
  • Die Pferde werden gestaffelt nach einem festen Zeitplan aufgeführt (zehn Pferde pro Stunde). Nach Absolvierung des Tests verlassen die Teilnehmer den Platz sofort.
  • Es finden keine Preisverteilungen statt. Die Resultate werden über das Internet publiziert.
  • Festwirtschaft, Barbetrieb oder Getränkeverkauf sind verboten.
  • Auf dem Platz werden die Abstands-und Hygieneregeln mit Tafeln gut sichtbar kommuniziert.

Die Zuchtverbände hoffen, dass sie mit den aufgeführten Massnahmen beim BLW eine möglichst rasche Wiederaufnahme der Zuchtprüfungen erwirken können. Die ersten Feldtests müssten bereits abgesagt und verschoben werden. Wann und ob diese stattfinden, wird erst bekannt sein, wenn der Bund die Massnahmen für eine mögliche Durchführung bestimmt hat.

Erhalt der Rasse ist gefährdet

Der Freibergerverband schreibt in einer Mitteilung an die Züchterschaft: «Natürlich ist sich der Verband der wirtschaftlichen Probleme, denen sich FM-Züchter und -Besitzer gegenübersehen, bewusst und weiss genau, dass diese komplizierte Situation den Erhalt der Rasse gefährdet. Das Ziel muss jedoch bleiben, die gesamte Bevölkerung zu schützen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und so eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden.»

Die Planung ist schwierig

Die bestehende Lockerung der Massnahmen erlaubt es den Verbänden nicht, weit in die Zukunft zu planen, denn das Verbot öffentlicher und privater Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen bleibt bis mindestens 8. Juni bestehen. Der Vorstand des SFV stehe in engem Kontakt mit dem BLW, den Kantonen und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) um alle Fragen so schnell als möglich beantworten zu können.