Das Parlament hatte die gesetzlichen Grundlagen zur "Swissness" vor einem Jahr verabschiedet. Wenn ein Industrieprodukt mit der Marke Schweiz beworben werden darf, müssen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Für Lebensmittel müssen die Rohstoffe zu 80 Prozent aus der Schweiz stammen, bei Milchprodukten gilt diese Anforderung zu 100 Prozent.

Die Vorschläge des Bundesrates präzisieren nun, wie die 60 Prozent Herstellungskosten, bzw. wie der Mindestanteil an schweizerischen Rohstoffen berechnet werden.

Die Inkraftsetzung der "Swissness"-Regeln ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Allerdings soll den Unternehmen eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Sie sollen bis längstens 31. Dezember 2018 Zeit haben, sich an die neuen Vorschriften zur Kennzeichnung ihrer Produkte anzupassen.

BauZ