Bei der Getreideverarbeitung entstehen in der Müllerei ca. 25 Prozent Nebenprodukte wie zum Beispiel Kleie. Mit dem vom Bundesrat am 18. Oktober 2017 verabschiedeten landwirtschaftlichen Verordnungspaket wurde eine langjährige Forderung der Getreidebranche umgesetzt: die Anrechnung von Mühlennachprodukten als Grundfuttermittel.

Dank diesem Entscheid könne ab kommendem Jahr ein wesentlicher Teil der anfallenden Nebenprodukte sinnvoll und nachhaltig im Sinne geschlossener Kreisläufe in der Futtermittelindustrie weiterverwendet werden, schreibt Swiss Granum in einer Mitteilung.

Die bisher bestehende Ungleichbehandlung der Mühlennachprodukte gegenüber anderen Nebenprodukten aus der verarbeitenden Industrie im Programm für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) fällt durch den Entscheid des Bundesrates weg.

Ein relevanter Absatzbereich für Mühlennachprodukte ist somit wieder zugänglich. Damit werden die negativen Rückkoppelungseffekte auf die gesamte Wertschöpfungskette vermindert und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der ersten Verarbeitungsstufe bleibt erhalten. Die Massnahme trägt zur Normalisierung der Markt- und Lagersituation bei.

Swiss Granum begrüsst diese gesamtheitliche Betrachtung auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Denn davon profitiert neben den Marktpartnern der Wertschöpfungskette nicht zuletzt auch die Umwelt: die effiziente Verwertung dieser wertvollen Ressourcen reduziert den Food Waste.

lid