Die Kommission sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Sie schliesse sich der Meinung des Bundesrates an, dass Gesetzesänderungen nötig seien, um den Wald nachhaltig zu bewirtschaften und die vielseitigen Funktionen sicherzustellen.

Zu Ende beraten hat die Kommission die Gesetzesrevision aber noch nicht. Insbesondere hat sie noch nicht über Rodungsbestimmungen entschieden, wie Kommissionspräsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) auf Anfrage sagte. Die UREK hat dazu Aufträge an die Bundesverwaltung formuliert. Dabei geht es laut Bischofberger vor allem um mögliche Ausnahmebestimmungen zur Rodung von Wald für Windenergieanlagen.

Gegen neue Subventionen

Bereits entschieden hat die Kommission, dass sie keine neuen Subventionen für die Erschliessung des Waldes will. Sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, eine Motion abzulehnen, die verlangt, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes den Unterhalt und Ausbau von Strassen fördert.

Die UREK entschied sich auch dagegen, eine solche Regelung ins Waldgesetz einzubauen. Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs hatte das Parlament die Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes zur Sache der Kantone erklärt.

Mehr Extremereignisse

Im Waldgesetz soll nach dem Willen des Bundesrates und der Ständeratskommission neu verankert werden, dass der Bund und die Kantone Massnahmen ergreifen, damit der Wald seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen erfüllen kann. Die klimatischen Veränderungen wirkten sich voraussichtlich stark auf den Wald aus, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.

Es seien mehr Extremereignisse wie Stürme und Hitzeperioden zu erwarten. Gefahren wie Waldbrände oder Schäden durch Insekten nähmen zu. Deshalb müsse die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes erhöht werden, vor allem durch die Jungwaldpflege.

Höhere Bundesbeiträge

Deshalb will der Bundesrat die Bundesbeiträge erhöhen. Für die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ausserhalb des Schutzwaldes sieht er jährlich 21 Millionen Franken vor, rund 10 Millionen mehr als heute. Auch für Massnahmen im Schutzwald ist aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung der bestehenden Mittel um 10 Millionen Franken nötig.

Bei der Bekämpfung von Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer will der Bundesrat Gesetzeslücken schliessen. Neu soll die Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen auch ausserhalb des Schutzwaldes möglich sein. Die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald würde in diesem Bereich aufgehoben.

Bund fördert Holzverwertung

Verbessern will der Bundesrat ausserdem die Rahmenbedingungen der Holzverwertung. Neu soll im Gesetz verankert werden, dass der Bund den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem Holz fördert, insbesondere mittels Strategien, Konzepten und der Unterstützung innovativer Projekte.

Eine vermehrte Nutzung des Rohstoffs und Energieträgers Holz sei einerseits energie- und klimapolitisch sinnvoll und andererseits für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung notwendig, schrieb der Bundesrat dazu.

sda