Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) schreibt in einer Mitteilung: „Der SAV vertraut nun auf das Augenmass und die besonnene Beurteilung der kantonalen Sömmerungsverantwortlichen, welche die Situation Älplerinnen und Älper im lokalen Kontext kompetent beurteilen können.“

Das BLW informierte gestern, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Beitrag nicht gekürzt wird und dass ein Gesuch an die zuständige kantonale Behörde erforderlich ist. 

Die Bestossungszahlen würden seit Jahren abnehmen und die Alpwirtschaft bekunde zunehmend Mühe, die ausreichende Anzahl Tiere für den 100prozentigen Besatz der Alpen zu finden. /news-archiv/2014/09/23/soemmerungsbeitraege-gesuch-an-kanton-noetig.aspx

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