Die Stiftung Tier im Recht (TIR) hat am Donnerstag eine Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2018 vorgestellt. Mit 1760 Fällen ist die Anzahl Strafverfahren im Tierschutzbereich wieder gestiegen. Die Stiftung bewertet den Anstieg positiv. Es bedeute, dass der Tierschutz ernster genommen werde, so Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR.

Bern ist Spitzenreiter

Es bestehen aber immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Ganz vorne ist der Kanton Bern, der mit 338 Fällen sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Bevölkerung am meisten Verfahren geführt hat. Auch Luzern, Solothurn, Aargau und St. Gallen werden positiv bewertet. In diesen Kantonen bestehen oft spezielle Vollzugsstrukturen, für den Tierschutz. Es werden beispielsweise Fachpersonen für Tierschutzdelikte eingesetzt, wie dies in der St. Galler Staatsanwaltschaft der Fall ist. Auch wird die Polizei auf die Problematik sensibilisiert. Basel-Stadt, Jura und Nidwalden sind die Schlusslichter, spezielle Vollzugsstrukturen gibt es hier nicht.

Über die Hälfte der Verfahren werden im Bereich der Heimtiere geführt, sehr häufig sind Fälle mit Hunden. Nutztiere machen 33.3% der Delikte aus. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass pro Verstoss meist mehrere Nutztiere involviert sind, während bei Heimtieren oft nur eines betroffen ist.

Viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Tierschutzstrafpraxis

Trotz positiven Entwicklung der letzten Jahre, sieht TIR noch viele Verbesserungsmöglichkeiten. Die Bagatellisierung sei problematisch, heisst es. Das Strafmass wird oft sehr tief angesetzt, obwohl schwere Vergehen vorlägen, sagte Nora Flückiger, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin des TIR. Ausserdem werden Strafbefehle oft unsorgfältig bearbeitet. Das kann dazu führen, dass aufgrund von Juristischen Fehlern Verfahren eingestellt werden müssen. Weiter sagt sie, dass zuständige Personen oft zu schlecht ausgebildet seien.

TIR veröffentlicht an der Medienkonferenz denn auch eine Liste mit Forderungen für eine wirksamere Tierschutzstrafpraxis. Nebst besseren kantonalen Strukturen, konsequenteren Untersuchungen und einer besseren Ausbildung der zuständigen Personen, wünscht TIR sich eine bessere Zusammenarbeit zwischen Straf- und Verwaltungsbehörden. Aber auch die Bevölkerung soll verantwortungsbewusst sein und Vergehen anzeigen.

Fall Hefenhofen als Weckruf

Im Jahr 2017 wurde ein schwerer Fall von Tierquälerei im Kanton Thurgau publik. Vor allem dem Thurgauer Veterinäramt und der Regierung wurde eine Vernachlässigung seiner Pflichten vorgehalten. Das war nicht nur für den Kanton Thurgau ein Weckruf. Viele Kantone haben daraufhin die bestehenden Strukturen in Bezug auf Tierschutz untersucht und verbessert.

In immer mehr Kantonen erhalten die Tiere ein sogenanntes Parteirecht. Das heisst, dass beispielsweise die Veterinärbehörde die Interessen der Tiere vertreten kann. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im Normalfall würde nämlich der Besitzer des Tieres dessen Interessen vertreten. Im Falle eines Tierschutzdelikts, vertritt der Besitzer im Normalfall aber lieber seine eigenen.