Anstelle der früheren Schutzzonen sind schweizweit neue Vorschriften zur Bekämpfung des Feuerbrands und Schutzgebiete getreten, informiert der Verein Hochstammobstbau Schweiz in einer Mitteilung. 

Vorschriften bei «geringer Prävalenz» 

Feuerbrand-Schutzgebiete werden neuerdings als «Zonen mit geringer Prävalenz» bezeichnet. In diesen Zonen verlange der Bund von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie Feuerbrand-Wirtspflanzen bei sich und in der Nachbarschaft kontrollieren und Ausbrüche nach den amtlich festgelegten Vorgaben bekämpfen. 

Wer nicht einer solchen Zone wirtschaftet, könne über die zu treffenden Massnahmen frei entscheiden.

Ganze Kantone werden zu Schutzgebieten

Während der Kanton Luzern bereits einzelne neue Schutzzonen ausgeschieden und im Amtsblatt publiziert habe, hat sich der Kanton Aargau als Ganzes zum Schutzgebiet erklärt, schreibt der Verein Hochstammobstbau Schweiz. Weitere Kantone könnten es ihm gleichtun. 

Feuerbrand-Bekämpfung besser unter Nachbaren regeln

Der Verein empfiehlt Bäuerinnen und Bauern, die Bekämpfung des Feuerbrands in Zukunft nicht staatlich zu regeln, sondern privat unter Nachbaren. Dabei ist allerdings das richtige Vorgehen zu beachten: 

 

«Will ein Bauer dieser neuen, staatlich festgelegten Feuerbrand-Schutzzone nicht beitreten, muss er die Publikation der neuen Strategie im eigenen Kanton beachten. Daraufhin muss er sich umgehend schriftlich und mit eingeschriebenem Brief beim zuständigen Landwirtschaftsamt gegen die Einteilung in die Schutzzone wehren. Tut er dies nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung und er befindet sich künftig in dieser Zone. Eine persönliche Mitteilung an die Bauern erfolgt nicht», schildert der Verein Hochstammobstbau Schweiz.