Damit man für die Hecken­pflege auch entschädigt wird, muss der amtliche Weg eingehalten werden.

Landwirt muss überlegen, wann und wo er die Hecken pflegen will

Laut Martin Jenny, Sachbearbeiter Landschaftsqualität beim Bündner Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG), funktioniert dieser im Kanton Graubünden so: Der Landwirt muss überlegen, wann er wo Hecken pflegen will. Dann setzt er sich mit dem Förster in Verbindung, sagt ihm, was seine Ziele bei der Heckenpflege sind. Gemeinsam werden die zu pflegenden Hecken besichtigt. Zusammen wird entschieden, was gefällt werden soll, was stehen bleibt, welche Pflanzen gefördert und welche zurück­gedrängt werden sollen, wo Steinhaufen freigelegt werden, wo das Schnittgut deponiert wird oder ob dieses abgeführt wird.

Gesuch beim Amt Landwirtschaft und Geoinformation einreichen

Danach reicht der Förster das Gesuch beim ALG ein. Dieses prüft die Gesuche und erteilt die Bewilligung für die Pflege. In der Zeit von November bis März können die Arbeiten ausgeführt werden. Im folgenden Frühjahr werden die Arbeiten vom Förster kontrolliert und es gibt wieder eine Meldung ans ALG. Wenn alles seine Ordnung hat, werden die Beiträge ausgelöst.