Im Thurgau ist der Bau von Solaranlagen auf vielen Gebäuden künftig einfacher möglich. Die Zahl der Objekte, für die eine Baubewilligung notwendig ist, wurde deutlich reduziert. Das teilen das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Energie in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit.

Überarbeitete Solarkarte

Grundlage für die Änderungen ist die überarbeitete «Solarkarte», die online zugänglich ist. Sie gibt Auskunft darüber, ob man für eine Solaranlage auf dem Dach eine Baubewilligung braucht oder ob ein vereinfachtes Meldeverfahren ausreicht. Im Zuge der Überarbeitung sei die Zahl der bewilligungspflichtigen Objekte um rund 60 Prozent gesenkt worden.

Neu brauche es in verschiedenen Zonen keine Bewilligung mehr – etwa in Ortsbildern von kantonaler Bedeutung, in Dorfzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen. Weiterhin bewilligungspflichtig bleiben etwa Anlagen in ISOS-Gebieten (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) oder auf geschützten Einzelobjekten.

Eines von zehn

Die Zahlen zeigen die Tragweite der Änderung: Während zuvor rund 26 300 Gebäude im Kanton unter die Bewilligungspflicht fielen, sind es neu noch etwa 11 200. Bezogen auf den gesamten Gebäudebestand von rund 110 000 Liegenschaften sind Solaranlagen damit nur noch auf etwa 10 Prozent der Gebäude bewilligungspflichtig.

Für diese verbleibenden Fälle empfehlen die Behörden eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Denkmalpflege (bei gestalterischen Fragen) oder dem Amt für Energie (bei technischen Anliegen).

Melden und bauen

Für alle übrigen Objekte gilt das sogenannte Meldeverfahren – vorausgesetzt, die geplante Anlage ist grösser als 35 m² und erfüllt die Anforderungen an eine «genügende Anpassung» gemäss Art. 32a der Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1). In diesen Fällen reiche eine formlose Meldung an die politische Gemeinde. Erfolgt innerhalb von 20 Tagen keine Rückmeldung, darf mit dem Bau begonnen werden.

Anlagen mit einer Fläche unter 35 m² sind in Bauzonen in der Regel weder bewilligungs- noch meldepflichtig – es sei denn, das betreffende Gebäude ist als Natur- oder Kulturobjekt von kantonaler oder nationaler Bedeutung eingestuft.

Hier findet man die Solarkarte