Die Schlagzeile trifft einen Nerv: Anzeige gegen den höchsten Schweinehalter der Schweiz – so stand es im Bund, in der Berner Zeitung und im Tagesanzeiger. Dahinter verbirgt sich eine Geschichte, die weit über einen Betrieb im Emmental hinausgeht. Sie berührt Grundsatzfragen zur Tierschutzkontrolle, zu aktivistischen Methoden und zum Vertrauen in Labelprogramme.

Wir sind am Nachmittag desselben Tages nach Alchenstorf gefahren. Andreas Stalder, Präsident von IP-Suisse, begleitet uns. Denn der Zucht- und Mastbetrieb der Familie Bernhard ist ein Labelbetrieb. Wir laufen mit Stalder die lange Mauer entlang, hinter der die Ausläufe der Schweine liegen. Er ist aufgebracht. Nicht wegen der Fragen, sondern wegen der Art und Weise, wie die Sache ins Rollen gekommen ist.

Was die Aktivisten gefilmt haben

Analyse Vorwürfe gegen Suisseporcs-Präsident: Wahlkampf mit dem Brecheisen Mittwoch, 18. März 2026 Ausgangspunkt ist eine Januarnacht. Aktivisten der Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) brechen in den Stall der Familie Bernhard ein und machen Aufnahmen, die mittlerweile auf den Sozialen Medien verbreitet werden. Es ist offenbar nicht das erste Mal, dass Bernhards nachts unerwünschten Besuch erhalten. Beim Gang durch die Ställe erfahren wir, dass schon zuvor Tore offen geblieben waren auf eine Weise, die den Schluss nahelegt, dass nachts jemand im Stall war.

Was hat TIF nun aber in jener Nacht dokumentiert und zur Grundlage einer Strafanzeige wegen Tierquälerei gemacht? Ein Schwein liegt fast reglos auf dem Betonboden, bewegt nur noch die Vorderbeine. Spuren am Boden deuten gemäss TIF darauf hin, dass das Tier zuvor über den Stallboden gezogen wurde. Auf weiteren Aufnahmen ist ein Schwein mit einem grossen Nabelbruch zu sehen. In der Abferkelbucht liegen zwei Ferkel reglos neben einer Sau – eines offenbar bereits tot, das andere noch mit reflexartigen Bewegungen. Zusätzlich zeigen Bilder mehrere tote Ferkel in drei unbedeckten Eimern, was gemäss TIF seuchenrechtlichen Vorschriften widersprechen dürfte. Dass bei Geburten immer wieder tote Ferkel anfallen, ist schlicht Realität – für jeden Produzenten, aber eben nicht für Tier im Fokus.

Zwei Monate lang blieb das Material unter Verschluss. Am 18. März kam es in die Medien – wenige Tage vor den Berner Grossratswahlen, zu denen die die private Tierschutzorganisation mit mehreren Kandidierenden antritt.

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Bernhards antworten

Simon Bernhard, der den Betrieb 2023 von seinem Vater Andreas übernommen hat, zeigt uns zuerst den Abferkelstall. Rund 20 Sauen ferkeln hier fast gleichzeitig ab – der Raum ist seit je mit einer Kamera ausgestattet. Danach führt uns Simon in den Maststall. Rund 1000 Tiere, es ist ruhig, die Schweine sind neugierig. Hier hat Simon seit dem Vorfall eine neue Kamera installiert. Viel bringen wird sie ihm aber nicht, wie er selbst nüchtern einräumt: «Ich müsste die Autonummer erkennen, um zu wissen, wer sich nachts in unseren Ställen aufhält.»

Ihn stört, dass sich eine private Organisation derart aufspiele, ohne irgendeine Zuständigkeit zu haben. «Hier ist die Veterinärbehörde zuständig und keine Aktivisten», sagt er.

Vater Andreas Bernhard macht keinen Hehl daraus, dass ihn die Sache mitnimmt. Man habe viele Nächte erlebt, in denen der Schlaf schwerfiel. Was passiert mit dem Material? Was wird daraus gemacht? Und dann, zwei Monate später, die Antwort: Titelseiten. Er gibt zu, dass man das eine kranke Tier möglicherweise früher hätte erlösen können. Aber tote Tiere gehörten zur Produktion – egal wie sorgfältig man arbeite. Auf dem Betrieb sei, auch bei unangemeldeten Kontrollen, nie ein Mangel festgestellt worden.

Stalder: «Man gibt den Leuten nicht einmal die Gelegenheit»

Andreas Stalder, der den Betrieb als IP-Suisse-Präsident gut kennt, wählt klare Worte. Was ihn beunruhige, sei nicht allein dieser Fall: «Mich beunruhigt, dass man mit Unrecht versucht, Recht zu erlangen, und dass das gesellschaftlich noch akzeptiert ist. Mit Unrecht meine ich den Einbruch in den Stall. Niemand hat die Möglichkeit, präsent zu sein. Das Tier musste ja irgendwo sein. Man tötet nicht einfach so ein krankes Tier, man wägt das ab – aber hier gibt man den Leuten nicht einmal die Gelegenheit dazu.»

Er sei stolz darauf, dass Bernhards einen IP-Suisse-Betrieb führten. Es sei die schiere Grösse des Betriebs, die Aktivisten motiviere, dort nachzuschauen. «Aber gerade Organisationen, die sich für Rechte einsetzen, sollten nicht so vorgehen.» Er macht eine Pause. «Diese Familie wird an den Pranger gestellt. Man ist sehr plakativ bereit, für Tierrechte einzustehen, und verletzt dabei Menschen. Das ist für mich eine klare Menschenrechtsverletzung.»

Sein Küchenvergleich sitzt: «Wenn wir in einen Haushalt gehen, wo ein Fest war, und in der Nacht ein Bild von der unaufgeräumten Küche machen – dann haben wir noch lange keinen Messie überführt.»

Schweizer Tierschutz und Bauernverband ordnen ein

Der Schweizer Tierschutz STS ordnet den Fall differenziert ein. Nicole Disler, Leiterin Fachbereich Nutztiere, schreibt auf Anfrage der BauernZeitung: Es sei grundsätzlich richtig und notwendig, Missstände ernst zu nehmen und aufzuklären. Gleichzeitig dürften Einzelfälle nicht dazu führen, dass ganze Labelprogramme pauschal infrage gestellt würden. Labels leisteten einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl – mit verbindlichen Vorgaben über das gesetzliche Minimum hinaus sowie mit unabhängigen und unangemeldeten Kontrollen. «Nach dem heutigen Kenntnisstand deutet dieser Fall nicht auf grundsätzliche Mängel des Betriebs oder des Labels hin, sondern auf einen konkreten Vorfall, der sorgfältig abgeklärt werden muss.» Die Abklärung liege bei den zuständigen Behörden und der Labelorganisation. Der Schweizer Tierschutz betreibt auch eine nationale Meldestelle, bei der die Bevölkerung Beobachtungen melden kann. Hier werden Meldungen unabhängig abgeklärt und bei Missständen die zuständigen Behörden eingeschaltet und nicht die Öffentlichkeit.[IMG 3]

Der Schweizer Bauernverband hält auf Anfrage fest: Der richtige Weg, wenn man eine tierschutzwidrige Tierhaltung vermute, führe über die kantonalen Veterinärbehörden – nicht über den nächtlichen Einbruch. Bilder könnten je nach Moment und Kamerawinkel eine Situation sehr dramatisch darstellen. Nur weil kein Stroh oder Wasser auf dem Video zu sehen sei, heisse das noch lange nicht, dass das Tier dazu keinen Zugang gehabt habe. Für den SBV sei klar: Betriebe müssten das Tierschutzgesetz einhalten. Wenn das nicht der Fall sei, gebe es legale Wege – die kantonalen Veterinärbehörden, eine offizielle Anzeige oder die Ombudsstelle Tierwohl der Proviande.

Eine Familie, die nicht vergessen wird

Bernhards haben nun also Kameras und Bewegungsmelder in den Gängen und im Stall. Die nächtlichen Besuche bereiten der Familie Unbehagen – nicht weil man etwas zu verstecken hätte, betont Andreas Bernhard ausdrücklich. «Unser Stall kann immer besichtigt werden.» Es ist vielmehr das Prinzip: Nächtliche Eindringlinge passen nicht in das Selbstverständnis von Tierhaltern, die nach Vorschrift produzieren und das täglich unter Beweis stellen.

Dass das Material zwei Monate lang zurückgehalten und dann kurz vor den Berner Grossratswahlen gezielt lanciert wurde, lässt sich kaum als Zufall lesen. Die Sache hat bei Bernhards tiefe Spuren hinterlassen. Nachvollziehbarerweise.